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Bundeskabinett berät Gesetzentwurf zu 49-Euro-Ticket ab Mai
Der Gesetzentwurf zum deutschlandweiten 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr steht an diesem Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Darin wird die Einführung zum 1. Mai festgeschrieben. Ansonsten enthält das Gesetz vor allem Regelungen zur Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern für die Jahre bis 2025. Die technische Umsetzung des offiziell als Deutschlandticket bezeichneten neuen Angebots bleibt vorwiegend Sache der Länder.
"Die Bundesregierung fördert damit die dauerhafte Vereinfachung des Tarifsystems im ÖPNV durch die Länder und setzt einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV sowie zur Energieeinsparung", heißt es in der Einführung des Gesetzentwurfs des Bundesverkehrsministeriums, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. "Außerdem trägt das Deutschlandticket zum Erreichen der Klimaziele des Bundes im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 bei und soll die Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten."
Festgelegt wird in dem Gesetz auch, dass das Deutschlandticket "in digitaler Form erhältlich" und "für ein Entgelt von 49 Euro je Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten" werden soll. Allerdings wird in der Einleitung der Preis von 49 Euro als "Einführungspreis" bezeichnet. Die Zahlungen des Bundes sollen Einnahmeausfälle beim Fahrscheinverkauf auffangen.
Das neue Ticket soll mit wenigen Ausnahmen - etwa für touristische Sonderverkehre - in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gelten, nicht jedoch in Fernzügen und Fernbussen. Zahlreiche bestehende Ticketangebote dürften damit obsolet werden. "Die Umsetzung dieser Tarifmaßnahme erfolgt in der Zuständigkeit der Länder", wird in dem Gesetzentwurf betont. Für die Weiterführung des Tickets ab 2026 ist dann ein weiteres Gesetzgebungsverfahren erforderlich.
Formal handelt es sich um ein Gesetz zur Änderung der Bestimmungen für die sogenannten Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für deren Bahn-Nahverkehrsangebote zahlt. Vorgesehen sind für das 49-Euro-Ticket zusätzliche Zahlungen des Bundes von je 1,5 Milliarden Euro für dieses und die beiden folgenden Jahre, die nach einem vorgegebenen Schlüssel auf die Länder verteilt werden.
Ebenfalls festgeschrieben wird eine hälftige Verteilung der tatsächlichen Kosten. Sollten die 1,5 Milliarden Euro pro Jahr nicht ausreichen, würde der Bund auch die Hälfte der Mehrkosten übernehmen. Sollte ein Überschuss entstehen, würde dies umgekehrt zur Hälfte mit späteren Ansprüchen der Länder verrechnet. Dies könnte vor allem 2023 der Fall sein, da das Ticket im Vergleich zu ursprünglichen Terminplänen erst mit viermonatiger Verspätung startet.
J.Bergmann--BTB