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Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts verteidigt "Stechuhr-Urteil"
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, hat das sogenannte Stechuhr-Urteil ihres Gerichts verteidigt und erläutert. "Es geht darum, Arbeitnehmer zu schützen – vor anderen und auch vor sich selbst", sagte Gallner bei der Jahrespressekonferenz ihres Gerichts am Mittwoch in Erfurt. Kritik sehe sie relativ gelassen. "Das habe ich erwartet." Nachtarbeitszuschläge und Diskriminierungsfragen seien Schwerpunkte der BAG-Rechtsprechung in diesem Jahr.
Der erste BAG-Senat hatte am 13. September vergangenen Jahres unter dem Vorsitz von Präsidentin Gallner entschieden, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung sämtlicher Arbeitsstunden einführen müssen. Das Gericht setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 um und legte das deutsche Arbeitsschutzgesetz entsprechend aus.
Damit sei das "Ob" geklärt, betonte Gallner. Das "Wie" der Arbeitszeiterfassung liege nun in der Hand des Gesetzgebers. Hier seien bereits im März zumindest erste Eckpunkte zu erwarten.
Nach Angaben Gallners sind davon rund 41 Millionen Beschäftigte betroffen. Dabei gehe es um die Einhaltung der Arbeitszeitobergrenze von 48 Wochenstunden sowie um elf Stunden Pause zwischen zwei Schichten und mindestens einmal wöchentlich 24 Stunden frei. Das möge teils altertümlich anmuten, sei für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber wichtig. Insbesondere bei der elf-Stunden-Pausenregel sei dies auch durch Studien sehr gut belegt.
Vertrauensarbeitszeit sei weiter möglich, "aber natürlich in den rechtlich vorgegebenen Grenzen", sagte sie weiter. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit selbst aufschreiben, stelle sich allenfalls die Frage, "ob nicht zumindest stichprobenartig kontrolliert werden muss".
Am 23. März will das BAG über die Diskriminierungsklage einer Erzieherin entscheiden. Sie war von einer städtischen Kita abgelehnt worden, weil sie nicht ohne Kopftuch arbeiten wollte. In weiteren Fällen geht es im Mai und Juni unter anderem um verringerte Betriebsrenten für Teilzeitbeschäftigte sowie tarifliche Abweichungen vom "Equal-Pay"-Grundsatz für Leihbeschäftigte. "Es stimmt mich hoffnungsvoll, dass sich diskriminiert fühlende Menschen klagen, und das durch drei Instanzen", sagte Gallner.
Zum Streit um Nachtarbeitszuschläge sind nach Angaben der BAG-Präsidentin über 400 Revisionen in Erfurt anhängig. In den Instanzen seien es über 6000 Klagen. Gestritten werde über eine unterschiedliche Höhe der Zuschläge bei regelmäßiger oder unregelmäßiger Nachtarbeit, meist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Ein erstes Urteil zu Coca-Cola stehe bereits am 22. Februar an.
J.Fankhauser--BTB