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Normenkontrollrat fordert mehr Ehrgeiz bei der Digitalisierung der Verwaltung
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) sieht bei der Digitalisierung in Deutschland eklatante Versäumnisse und fordert "eine mutige und vor allem nachhaltige Trendumkehr". Es sei bisher "nicht ansatzweise gelungen, das im Onlinezugangsgesetz genannte Ziel einer deutschlandweit flächendeckenden Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen zu erreichen", beklagten die Expertinnen und Experten in einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier. Nötig seien nun insbesondere klare Zielvorgaben, "eine konkrete gesetzliche Aufgabenbeschreibung" und eine transparente Regelung der Zuständigkeiten.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) war 2017 in Kraft getreten und sah die Digitalisierung zahlreicher Verwaltungsvorgänge binnen fünf Jahren vor. Zum Ende der Umsetzungsfrist im Oktober 2022 waren aber erst 33 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend digital verfügbar, wie der NKR bereits im Dezember kritisiert hatte.
Seit Ende Januar liegt ein Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium für eine Änderung des OZG vor. Dieser sieht unter anderem vor, die Umsetzungsfrist "zugunsten einer noch zu regelnden Schwerpunktsetzung und begleitenden Evaluierung" komplett zu streichen.
Der Normenkontrollrat lehnt dies ab. Es bedürfe "nicht der ersatzlosen Streichung der alten Frist, sondern der Festlegung mehrerer neuer Fristen", heißt es in dem Positionspapier. Verschiedene Teile der Verwaltungsdigitalisierung bauten aufeinander auf - daher bedürfe es "einer klaren Schrittfolge in der Umsetzung. Gleichzeitig muss auch das Gesamtvorhaben mit einer zeitlichen Umsetzungsvorgabe versehen werden."
Angesichts der bisherigen Probleme hält es der NKR für notwendig, "eine fortgesetzte Verfehlung der gesteckten Ziele mit spürbaren Konsequenzen zu versehen". Deshalb solle "ein Rechtsanspruch für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auf digitale Verwaltungsleistungen" eingeführt werden. "Zugleich sollte festgelegt werden, welche Konsequenzen die Nichterfüllung für die Verwaltung hat" - denkbar seien etwa ein Schadensersatzansprüche oder pauschale Entschädigungen.
Für die "Erfolgskontrolle" fordert der NKR außerdem ein "öffentlich zugängliches Monitoring, das kommunengenau aufschlüsselt, welche Verwaltungsleistung in welchem Reifegrad vorliegt. Sinnvoll wäre es auch, die Nutzungsquoten und Zufriedenheitswerte mit abzubilden."
Einen Schwerpunkt legt der NKR in dem Papier auch auf die Frage der Zuständigkeiten. "Bisher wurde einfach 'drauflos digitalisiert'", beklagt das Gremium. "Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist eine Mammutaufgabe mit vielen Einzelgewerken und Akteuren", heißt es in dem Papier. "Es muss transparent und verständlich geregelt werden, wer für welchen Teil verantwortlich ist."
Insgesamt hält der NKR weitreichende Änderungen an dem geplanten Gesetz zur Reform des DZG für nötig. Der Referentenentwurf habe zwar "positive Ansätze"; an der "Zielsetzung und den grundlegenden Mechanismen und Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung" solle sich aber kaum etwas ändern. "Dabei lägen hier die größten Hebel für eine mutige und vor allem nachhaltige Trendumkehr bei der Verwaltungsdigitalisierung", urteilt das Gremium.
Der NKR wurde im Jahr 2006 als unabhängiges Expertengremium eingerichtet, um Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat bei Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung zu beraten. Der NKR besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern und ist seit vergangenem Jahr organisatorisch beim Bundesministerium der Justiz angesiedelt. Zuvor hatte er zum Kanzleramt gehört.
C.Kovalenko--BTB