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Verbraucherschützer verklagen Eventim wegen ausbleibender Rückerstattungen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen den Ticketanbieter Eventim wegen einbehaltener Gebühren bei abgesagten Veranstaltungen angestrengt. Betroffene können sich der Klage ab sofort anschließen, wie am Donnerstag der vzbv und das Bundesamt für Justiz mitteilten, wo die Klage im Klageregister öffentlich bekannt gemacht wurde. Es geht um den Vorwurf, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen nicht den gesamten Ticketpreis rückerstattet und einzelne Gebühren einbehalten haben soll.
Der vzbv hatte die Klage Anfang Dezember beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht, daraufhin meldeten sich nach einem Aufruf binnen weniger Wochen mehr als 3000 Betroffene beim vzbv. Nach Ansicht der Verbraucherschützer haben Käuferinnen und Käufer bei abgesagten Veranstaltungen ein Recht auf den vollen Preis.
Selbst wenn der Anbieter in jedem Einzelfall nur einige Euro einbehalte, ergebe das unterm Strich eine "enorme Gesamtsumme", monierte der vzbv. "Marktmacht darf nicht dazu führen, dass ein Unternehmen eine rechtswidrige Praxis durchdrückt."
Das Bundesamt für Justiz stellt auf seiner Seite ein Anmeldeformular für die Klage bereit. Der vzbv klagt dann stellvertretend für die Betroffenen, durchsetzen müssen diese ihre Ansprüche im Erfolgsfall der Klage aber individuell.
K.Brown--BTB