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Habeck bringt Anpassungsnovelle zu Energiepreisbremsen auf den Weg
Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) will die gesetzliche Grundlage für die Energiepreisbremsen nachbessern. Das Ministerium leitete die Ressortabstimmung zu einer "technischen Anpassungsnovelle" der Gesetze für die Gas- und Strompreisbremse ein, wie am Dienstag aus Ministeriumskreisen verlautete. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung von Rückzahlungen, wenn kleine Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen.
"In die Novelle fließen unter anderem die Ergebnisse von Gesprächen ein, die das Ministerium mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat", hieß es. Änderungsbedarf ergab sich demnach aus ersten Praxiserfahrungen sowie Rückfragen und Anmerkungen von Verbänden, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern.
Die Novelle soll "technische Anpassungen" vornehmen und "bestehende Regelungen" klarstellen, hieß es weiter. Sie soll voraussichtlich im März ins Kabinett und "zeitnah im Bundestag beschlossen werden". Daneben veröffentlichte das Ministerium in den vergangenen Wochen Umsetzungshilfen für Energieversorger und Letztverbraucher und es soll künftig Telefon-Hotlines für noch offene Fragen geben.
Zuerst hatte das "Handelsblatt" am Dienstag über das "Reparaturgesetz" berichtet. Bislang ist vorgesehen, dass erst nach Einstellung der Preisbremsen Ende 2023 die Überprüfungen starten. Mit der gesetzlichen Anpassung sollen Unternehmen demnach nun auch zwischendurch überprüft werden können, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass sie zu viel Geld bekommen. Dann müssen Firmen ihre Daten offenlegen und können im Zweifel verpflichtet werden, die zu viel erhaltenen Staatshilfen zurückzuzahlen, wie das "Handelsblatt" schreibt.
Für die Auszahlung der staatlichen Entlastung sind die Energieversorger zuständig. Mit den Rückzahlungen will Habeck sie aber nicht belasten. Stattdessen sollen laut Entwurf "Prüfbehörden" mit der Abwicklung der Rückzahlungen beauftragt werden können.
Weil staatliche Stellen dafür nicht genügend Kapazitäten hätten, werde das Ministerium die Aufgabe per Ausschreibung an private Organisationen vergeben, berichtete das "Handelsblatt". Das dürften insbesondere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein, die auch Unternehmen beim Bezug der Staatshilfen beraten.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP, Reinhard Houben, kritisierte diese Doppelrolle. "Eine Beratungsgesellschaft, die Unternehmen bei der Antragsstellung für Staatshilfen berät, sollte dabei nicht zugleich mit der Prüfung ebendieser Anträge betraut werden", hieß es. "Interessenkonflikte oder eine Verletzung etwaiger berufsrechtlicher Pflichten" müssten ausgeschlossen werden, zitierte die Zeitung dazu die Ministeriumskreise.
J.Fankhauser--BTB