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Berufungsgericht in Frankreich lehnt Verfahrenseinstellung gegen Volkswagen ab
Die in Frankreich laufenden Ermittlungen in der Dieselgate-Affäre gegen Volkswagen sollen fortgesetzt werden. Ein Berufungsgericht in Paris lehnte am Mittwoch erneut einen Antrag des Autokonzerns ab, das Verfahren einzustellen, wie AFP aus Justizkreisen erfuhr. Darüber könne erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden, hieß es zur Begründung.
"Für Volkswagen gilt weiter die Unschuldsvermutung", betonte der Anwalt des Autokonzerns in einer Stellungnahme. Die Entscheidung, das Verfahren nicht einzustellen, greife dem Ausgang des Strafverfahrens in keiner Weise vor.
Volkswagen hatte argumentiert, dass der Konzern nicht ein zweites Mal in derselben Angelegenheit vor Gericht gestellt werden könne, für die er bereits 2018 in Deutschland verurteilt worden war. In der ersten Instanz war der Antrag auf die Einstellung des Verfahrens ebenfalls abgelehnt worden.
Die Dieselaffäre war 2015 Jahren ins Rollen gekommen. Volkswagen räumte damals nach US-Ermittlungen ein, in Millionen von Fahrzeugen eine Software eingebaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand senkt, nicht aber im Straßenverkehr.
I.Meyer--BTB