-
Französische Astronautin Adenot tauscht bei zweitem ISS-Außeneinsatz Antenne aus
-
US Open: Alcaraz feiert Comeback mit Williams
-
Kurdenführer Abdi verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
Israel beginnt mit Räumung von UNRWA-Ausbildungszentrum in Ost-Jerusalem
-
Handelsstreit zwischen USA und Kanada geht mit Gegenzöllen aus Ottawa in neue Runde
-
FC Bayern: Eberl und Dreesen verlängern bis 2029
-
US Open: Zverev im Mixed-Wettbewerb ausgeschieden
-
20-Jähriger in Leverkusen erstochen - Täter flüchtig
-
Eurojackpot geknackt: Fast 40 Millionen Euro gehen nach Schleswig-Holstein
-
Trump würdigt Dolly Parton als "eine der größten Countrysängerinnen"
-
USA wollen tausenden Ausländern ihre Visa entziehen
-
Kurdenführer verkündet Auflösung der Demokratischen Kräfte Syriens
-
US-Countrylegende Dolly Parton mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Kaufoption: Nkunku kehrt per Leihe nach Leipzig zurück
-
Norwegen will Nutzung von Smart Glasses stärker regulieren
-
Klingbeil: Bundesregierung will Zuckersteuer ausweiten
-
Film "Everytime" als deutscher Beitrag für Oscar-Verlehung nominiert
-
Papstreise nach Frankreich: Hunderttausende melden sich zu Gottesdiensten an
-
US-Medien: CIA-Chef Ratcliffe in geheimer Mission in Moskau
-
Autonomer Fahrdienst Waymo will ab Ende 2027 Robotaxis in München anbieten
-
Spanien will Rückführungen von Migranten aus Ceuta beschleunigen
-
Vuelta: Pogacar siegt nach Solofahrt
-
Kabinett berät über Stärkung der Wirtschaft - Merz sieht "große Potenziale"
-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
Autokäufer können beim Thermofenster auf Schadenersatz hoffen
Autokäufer können gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ein Schaden entstanden ist. Das EU-Recht schütze die Interessen des einzelnen Käufers, antwortete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag auf Fragen des Landgerichts Ravensburg. Dieses muss über eine Klage gegen Mercedes-Benz wegen des Thermofensters entscheiden. (Az. C-100/21)
Mit der in vielen Modellen verschiedener Hersteller verwendeten Software wird die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur gesteuert. Außerhalb eines bestimmten Temperaturfensters, also bei höheren und niedrigeren Temperaturen, stoßen die Wagen dann mehr Schadstoffe aus.
Die Autobauer geben an, dass die Technik notwendig sei, um den Motor vor Verschleiß, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Kunden wiederum argumentieren vor Gericht damit, dass sie das Auto nicht gekauft hätten, wenn sie von einer unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätten.
Der EuGH entschied bereits in einem früheren Urteil, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handle. Er ließ aber eine Ausnahme zu, nämlich wenn der Motor und somit die Insassen damit vor plötzlich auftretenden Gefahren geschützt würden. Nun erklärte er, für den vorliegenden konkreten Fall müsse das Ravensburger Gericht selbst feststellen, ob die Technik in diesem Wagen als unzulässig einzustufen sei.
Das Gericht in Luxemburg wies darauf hin, dass eine Typgenehmigung nur erteilt werden dürfe, wenn das Auto der EU-Verordnung über Schadstoffe entspreche. Der Hersteller sei dazu verpflichtet, dem einzelnen Käufer eine Bescheinigung darüber auszuhändigen. Damit würde bestätigt, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Baus mit dem Recht im Einklang stehe.
Die Entscheidung aus Luxemburg dürfte die deutschen Gerichte noch lange beschäftigen. Allein am Bundesgerichtshof in Karlsruhe liegen noch 1900 Dieselfälle, die allerdings nicht alle mit dem Thermofenster zu tun haben. Bislang waren Schadenersatzansprüche wegen des Thermofensters allein in Deutschland höchstrichterlich verneint worden. Anders als bei der Betrugssoftware im sogenannten Dieselskandal sah der Bundesgerichtshof hier keine vorsätzliche Schädigung der Käufer durch die Hersteller, sondern höchstens Fahrlässigkeit.
Nach dem neuen EuGH-Urteil kann ein fahrlässiges Verhalten für Schadenersatzansprüche aber genügen. Der Gerichtshof erklärte, dass die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten Vorschriften für Schadenersatz festlegen müssten. Dabei dürfe es dem Käufer nicht übermäßig erschwert werden, sein Recht durchzusetzen. Ob der Vorteil angerechnet werden müsse, den er durch das bisherige Fahren des Autos bekommen habe, müsse im konkreten Fall das Landgericht Ravensburg entscheiden.
Y.Bouchard--BTB