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Roche klagt in Karlsruhe gegen Lauterbachs Krankenkassengesetz
Der Schweizer Pharmakonzern Roche Pharma legt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ein. "Diese Klage ist dazu da, um öffentlich zu machen, dass dieses Gesetz die Krankenkassen nicht stabilisiert, sondern destabilisiert", sagte Roche-Deutschlandchef Hagen Pfundner dem Portal "The Pioneer" nach Angaben vom Donnerstag. "Sie wird nämlich dazu führen, dass weniger Innovationen in Deutschland auf den Markt kommen."
Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-FinStG) war im vergangenen November in Kraft getreten. Sein Ziel war es, das chronische Milliarden-Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung in Griff zu bekommen.
Der Herstellerrabatt, den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Kassen für patentgeschützte Medikamente gewähren müssen, wurde dabei für ein Jahr von sieben auf zwölf Prozent erhöht. Das Moratorium für Preiserhöhungen bei Arzneimitteln wurde zudem bis Ende 2026 verlängert. Außerdem wurde der Zeitraum für die freie Preissetzung von neuen Medikamenten mit nachgewiesenem Zusatznutzen von zwölf auf sechs Monate verkürzt.
Roche sieht in dem Gesetz laut The Pioneer einen Verstoß "gegen Vorgaben des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Gleichheitssatzes". Der Pharmakonzern fühle sich innerhalb der Gruppe der von dem Gesetz betroffenen Leistungserbringer im Vergleich zu den Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern unverhältnismäßig hoch belastet.
Demnach sei der Einsparbeitrag der Pharmaindustrie zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung "höher als ihr Anteil an den Kosten, die dem System der GKV im Ganzen zur Last fallen", zitierte "The Pioneer" aus der Klageschrift. Arzneimittel würden demnach nur 16,4 Prozent der Ausgaben in den GKV ausmachen. Der Sparbetrag der Branche aber liege bei 76 Prozent. Das entspreche im laufenden Jahr rund 3,7 Milliarden Euro.
H.Seidel--BTB