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Jutizminister Buschmann begrüßt Start von Einheitlichem EU-Patentgericht
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) hat den Start des Europäischen Patentgerichts (EPG) zum 1. Juni begrüßt. "Durch das neue System steht ein einheitliches Gerichtsverfahren mit unmittelbarer Wirkung der Entscheidungen für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Verfügung", erklärte Buschmann am Dienstag. Das EPG mit Sitz in Luxemburg entscheidet künftig über die Gültigkeiten und Verletzungen von Patenten in der EU.
Bereits 2013 war das EU-Einheitspatent in Kraft getreten, seine Anwendung wurde allerdings an die Einführung des Gerichts geknüpft. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können Buschmann zufolge durch die neue Regelung erheblichen Aufwand und Kosten sparen. Denn sie müssen den Schutz für Erfindungen und Produkte nicht mehr einzeln in jedem Mitgliedsstaat beantragen sondern bei der zentralen EU-Stelle.
"Das EU-Einheitspatent bietet Schutz in allen teilnehmenden Staaten für weniger als 5000 Euro für die ersten zehn Jahre Laufzeit", erklärte das Justizministerium. "Auch die Rechtsdurchsetzung wird einfacher und kostengünstiger." Bislang haben 17 EU-Mitgliedsstaaten ihre Teilnahme angekündigt und unterwerfen sich der Rechtsprechung des EU-Patentgerichts. Weitere können sich anschließen.
Im Vorfeld der Einführung hat es große Diskussionen gegeben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2020 einen einstimmigen Beschluss des Bundestages aus dem Jahr 2017 für nichtig, weil bei der Abstimmung mit etwa 35 Abgeordneten zu wenige anwesend waren. Da es sich nach Ansicht der Richter bei der Einführung des EU-Gerichts um eine Verfassungsänderung handel, sei eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten nötig gewesen. Die Abstimmung wurde wiederholt und das Verfassungsgericht gab schließlich grünes Licht.
Das EPG soll die nationalen Gerichte ergänzen. Diese bleiben weiterhin zuständig für deutsche Patente, die vom Deutschen Patent- und Markenamt nach dem Patentgesetz erteilt wurden.
M.Furrer--BTB