-
Massive Beteiligung bei Schicksalswahl in Serbien
-
Trump kündigt vor Kongresswahlen Milliarden-Investition von Audi in den USA an
-
FC Bayern: Dreesen würdigt Kane
-
Mutmaßliche antisemitische Attacke: 60-Jähriger in Berlin verletzt
-
Steinmeier-Nachfolge: Merz lässt Personalie offen - CSU-Chef wirbt für Aigner
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Wahllokale öffnen für Stichwahl um Präsidentenamt
-
Ärger mit Fahrradboten: Petros verpasst Frankfurt-Sieg
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin - Steinmeier: Geehrte sind Vorbild
-
Rassistischer Angriff in Pariser Vorstadt: Täter stand unter Drogeneinfluss
-
Schalke: Nasenbeinbruch bei El-Faouzi, Gosens genäht
-
Viertelfinale in Wien reicht: Zverev schon bald die Eins?
-
US-Unternehmer Musk wirft ukrainischer Armee Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Tansanias inhaftierter Oppositionsführer Lissu kündigt Hungerstreik an
-
Sturm und Orkan über Deutschland - Weitere Feuerwehreinsätze im Westen
-
Brand in Kehlsteinhaus an Obersalzberg seit Samstagabend abgelöscht
-
Trump kündigt in Beisein von Audi-Chef Milliarden-Investition des Autobauers in den USA an
-
Vergesellschaftungen: Dobrindt kündigt Investitionsschutzgesetz an
-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin
-
Präsidentschaftswahl in Bulgarien begonnen
-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
Bundesgerichtshof: Mieter dürfen länger Fragen zu Mietpreisbremse stellen
Bei Fragen wegen der Mietpreisbremse bleibt Mieterinnen und Mietern künftig viel Zeit, vom Vermieter Informationen zu erfragen. Der Anspruch auf solche Auskünfte laufe drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt der ersten Anfrage, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Er verjährt demnach nicht schon drei Jahre nach Abschluss des Mietvertrags. (Az. VIII ZR 375/21 u.a.)
Vor Gericht gezogen war der Rechtsdienstleister Conny für vier Mieter aus Berlin. Dort gilt in allen Bezirken die Mietpreisbremse. Für viele Neuvermietungen ab Juni 2015 bedeutet das, dass die Miete höchstens zehn Prozent höher sein darf als die ortsübliche Vergleichsmiete. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Neubauten, aber auch nach Renovierungen.
Die Mieter in den aktuellen Fällen sind der Meinung, dass sie zu viel Miete gezahlt haben. Vor Gericht forderten sie Auskünfte über die Wohnungen von ihren Vermietern, um die korrekte Miethöhe berechnen zu können.
Verschiedene Kammern des Berliner Landgerichts hatten unterschiedlich zu der Frage geurteilt, ob der Auskunftsanspruch schon verjährt sei. Nun hat der BGH die Frage grundsätzlich geklärt.
Der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, sprach von einer "guten Entscheidung für Mieterinnen und Mieter." Diese sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen "und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung" zu verlangen.
M.Furrer--BTB