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Encrochat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Daten der von Kriminellen genutzten Encrochat-Software sind in Deutschland als Beweismittel verwertbar, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Französische Ermittlungsmaßnahmen müssten nach französischem Recht bewertet werden, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Frankreich hatte Deutschland entsprechende Daten übermittelt.
Es sei dabei nicht entscheidend, ob eine in Frankreich nach französischem Recht erfolgte Maßnahme auch in Deutschland hätte angeordnet werden können, erklärte der BGH weiter. Im konkreten Fall ging es um einen verurteilten Drogenhändler aus Hamburg, in dessen Verfahren über Encrochat versandte Nachrichten als Beweise gedient hatten. Seine Revision wurde nun verworfen.
Über das Encrochat-Netzwerk hatten mutmaßliche Verbrecher aus dem Bereich der organisierten Kriminalität europaweit kommuniziert. Sie planten dabei schwerste Straftaten.
Französischen und niederländischen Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Dadurch konnten die Handys von zehntausenden mutmaßlichen Kriminellen überwacht werden. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland bereits tausende Strafverfahren eingeleitet.
C.Meier--BTB