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Netzbetreiber dürfen Wärmepumpe oder E-Autoladesäule nicht mehr verweigern
Die Netzbetreiber dürfen den Einbau einer Wärmepumpe oder einer privaten Ladesäule für E-Autos künftig nicht mehr unter Verweis auf eine mögliche Überlastung des Stromnetzes verweigern. Die Bundesnetzagentur in Bonn erklärte am Montag, dass den Netzbetreibern im Gegenzug zugestanden werde, den Strombezug dieser sehr energieintensiven Anlagen vorübergehend zu drosseln. Voraussetzung dafür sei, dass "eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht".
Sollte es zu einer solchen Situation kommen, "muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", erklärte die Bundesnetzagentur. Solange eine Überlastung droht, dürfen die Netzbetreiber demnach den Bezug auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden."
Die Bonner Behörde geht davon aus, dass solche Eingriffe nur in Ausnahmefällen nötig werden. Auch dürften sie wegen der Vorgaben "ohne wesentliche Komforteinbußen" passieren. Vollständige Abschaltungen der Wärmepumpen oder Ladesäulen seien nicht zulässig.
Voraussetzung für die Umsetzung der Regeln ist allerdings eine rasche Digitalisierung der Netze, insbesondere muss die Netzauslastung in Echtzeit gemessen werden können. Den Netzbetreibern wird laut Bundesnetzagentur außerdem vorgeschrieben, "Steuerungseingriffe in einem einheitlichen Format auf einer gemeinsamen Internetplattform detailliert" auszuweisen.
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Entscheidung. Die Bundesnetzagentur habe "einen guten Rahmen für die Steuerung von Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen im Netznotfall geschaffen". Nun müsse die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden, etwa mit dem flächendeckenden Einsatz intelligenter Stromzähler.
A.Gasser--BTB