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Bundesverwaltungsgericht urteilt am Donnerstag über Bebauungsplan von Datteln 4
Über den Bebauungsplan für das umstrittene Kohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagmittag (13.00 Uhr) entscheiden. Den Termin veröffentlichte es nach der Verhandlung am Mittwoch. Der inzwischen verstaatlichte Energiekonzern Uniper und die Stadt Datteln gehen gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster vor, das den Bebauungsplan im Sommer 2021 für ungültig erklärt hatte. (Az. 4 CN 4.22 u.a.)
Das Steinkohlekraftwerk ist seit Mitte 2020 in Betrieb. Schon Jahre davor gab es Streit darüber: 2009 war ein erster Bebauungsplan aufgehoben worden. Gegen den zweiten Plan klagten dann die Naturschutzorganisation BUND, drei Privatpersonen und die Nachbarstadt Waltrop.
2021 entschied das Gericht in Münster, dass auch bei diesem zweiten Bebauungsplan Fehler gemacht worden seien. So sei der Suchraum für den Standort zu klein gewesen, außerdem sei die Alternative eines Gaskraftwerks nicht geprüft worden.
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt nun, ob das Urteil aus Münster Rechtsfehler aufweist. Beim dortigen Oberverwaltungsgericht liegen außerdem noch drei Klagen, die sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks und damit den Betrieb richten. Diese Verfahren ruhen aber bis zur Entscheidung in Leipzig.
O.Lorenz--BTB