-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht trotz Mehreinnahmen 2027 "keine neuen Spielräume"
-
Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit
-
Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus
-
Söder will mit Geberländern Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich durchsetzen
-
Panne bei der Tabaksteuer: Klingbeil verspricht rasche Aufklärung
-
IT-Sicherheitsamt: Bislang keine Angriffe durch PHP-Sicherheitslücke festgestellt
-
Sohn von Aung San Suu Kyi spricht erstmals seit fünf Jahren mit seiner Mutter
-
Muskelverletzung: Bayern-Star Díaz fällt aus
-
Bundesländer fordern schnellstmögliche Stromsteuersenkung für alle
-
Lyon: Altmaier steht im Viertelfinale
-
Familiennachzug zu Flüchtling: Kind muss bei Antrag minderjährig sein
-
IUCN: Wegen Klimawandels fast alle Korallenriffe der Welt vom Absterben bedroht
-
Tarifeinigung bei Lufthansa City Airlines
-
Ausbau von Stromspeichern in Deutschland nimmt Fahrt auf
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht 2027 trotz Mehreinnahmen "keine neuen Spielräume"
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden
-
Shamonda-Virus erstmals bei Menschen entdeckt - Patient stirbt in Frankreich
-
Gladbacher Verletzungspech: Auch Lidberg fehlt in Stuttgart
-
Hellmann: Nachfolge von Krösche "zeitnah" klären
EuGH: Heutige Nichtanrechnung von Quarantäne auf Urlaub kann bleiben
Die deutsche Neureglung, wonach Quarantänezeiten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, kann so bleiben. Wenn Arbeitnehmer vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 17. September 2022 in Quarantäne musste, sind betroffene Urlaubstage aber verbraucht, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Die Quarantäne sei "nicht mit einer Krankheit vergleichbar". (Az. C-206/22)
Ein Sparkassen-Beschäftigter aus Rheinland-Pfalz hatte während seines Urlaubs im Dezember 2020 Kontakt zu einem Corona-Infizierten. Das Gesundheitsamt ordnete deshalb eine Quarantäne an. Er selbst wurde aber nicht krank.
Seine Sparkasse bat er, den Urlaub später nachholen zu dürfen. Der Arbeitgeber kam dem aber nicht nach. Der Arbeitnehmer klagte, und das Arbeitsgericht Ludwigshafen legte den Streit dem EuGH vor.
Der entschied, dass EU-Recht eine Nachholung des Urlaubs nicht verlangt. Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf den Zweck des bezahlten Urlaubs, sich von der Arbeit zu erholen und über einen zusammenhängenden Zeitraum für Entspannung und Freizeit zu verfügen.
Zwar könne eine Quarantäne Arbeitnehmer daran hindern, ihren Urlaub uneingeschränkt und wie gewünscht zu nutzen. Anders als eine Krankheit stehe allein die Quarantäne der Verwirklichung der Urlaubszwecke aber nicht entgegen. Arbeitgeber seien daher nicht verpflichtet, die Nachteile einer Quarantäne auszugleichen, entschieden die Luxemburger Richter.
Der EuGH betonte ausdrücklich, dass EU-Recht die Nachholung des Urlaubs "nicht verlangt". Dies bedeutet, dass für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen zulässig sind. Das am 17. September 2022 in Kraft getretene Covid-19-Schutzgesetz, das die Nichtanrechnung von Quarantänetagen auf den Jahresurlaub vorsieht, kann daher trotz des Luxemburger Urteils so bleiben.
F.Pavlenko--BTB