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Festnahme 30 Jahre nach tödlichen Brandanschlag auf Asylbewerber in Saarlouis
Mehr als 30 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft einen Tatverdächtigen festnehmen lassen. Peter S. sei am Montag von der Landespolizei im Saarland festgenommen worden und solle noch im Tagesverlauf einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, teilte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe mit. S. würden Mord, versuchter Mord an 20 Menschen und Brandstiftung mit Todesfolge vorgeworfen.
S. soll am 19. September 1991 in Saarlouis in eine Asylbewerberunterkunft gegangen sein und dort aus seiner rassistischen und rechtsextremistischen Gesinnung heraus ein Feuer gelegt haben. Dazu soll er Benzin ausgegossen und entzündet haben.
Das Feuer breitete sich den Ermittlern zufolge mit großer Geschwindigkeit im Treppenhaus aus und erfasste im Dachgeschoss einen 27 Jahre alten Flüchtling aus Ghana, Samuel Yeboah. Der Mann starb noch am selben Tag an den Folgen seiner Verbrennungen und einer Rauchvergiftung.
Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten, sie erlitten Knochenbrüche. Die weiteren 18 Bewohner der Unterkunft blieben unverletzt.
Der Angreifer soll sich vor dem Brandanschlag in einer Gaststätte mit anderen Rechtsextremisten über die damaligen rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer im sächsischen Hoyerswerda ausgetauscht haben. Dabei soll die Runde deutlich gemacht haben, dass sie solche Anschläge auch in Saarlouis gut finden würde.
Nach der Schließung der Gaststätte soll S. daraufhin zu dem Wohnheim für Asylbewerber gegangen sein und es angezündet haben. In Hoyerswerda hatte es im September 1991 über mehrere Tage rassistisch motivierte Übergriffen gegeben. Die Ausschreitungen waren der Beginn einer ganzen Serie von rechtsextremen Gewalttaten in Deutschland.
Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen zum Anschlag von Saarlouis erst vor zwei Jahren im Sommer 2020. Die ursprünglichen Ermittlungen der Landesjustiz waren bereits eingestellt worden, weil kein Täter hatte ermittelt werden könne.
Auf Grundlage neuer Erkenntnisse sei das Verfahren wiederaufgenommen worden, hieß es nun aus Karlsruhe. Es hätten sich "gravierende Anhaltspunkte" für einen rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund des Anschlags ergeben. Diese Annahme und der Tatverdacht gegen S. hätten sich in der Folge erhärtet.
Ebenfalls 2020 hatte die Polizei im Saarland eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die feststellen sollte, ob eigene Versäumnisse dazu beitrugen, dass die Tat so lange nicht aufgeklärt werden konnte. Inzwischen sei die Gruppe zu ersten Einschätzungen gekommen, teilte das Landespolizeipräsidium in Saarbrücken am Montag mit.
Da die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft noch nicht abgeschlossen seien, seien bislang keine Beamten befragt worden. Die Arbeitsgruppe habe aber davon unabhängig Defizite und Schwachstellen identifiziert. "Aufbauend auf diesen Erkenntnissen wurden interne Maßnahmen im Landespolizeipräsidium umgesetzt", die beispielsweise zur professionellen Bearbeitung sogenannter Cold Cases geführt hätten.
Bisherigen Erkenntnissen zufolge habe die saarländische Polizei in der damaligen Organisationsstruktur - zum Beispiel in der dezentralen Bearbeitung von Tötungsdelikten - in Teilen nicht richtig funktioniert. Es seien Defizite bei der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Informationen festgestellt worden. Diese Versäumnisse würden intensiv aufgearbeitet.
Heutzutage gelte bei Ermittlungen mindestens das Vieraugenprinzip, zu dem gebe es weitere Kontrollmechanismen, hieß es. Tötungsdelikte würden zentral bearbeitet. Cold Cases würden von Dienststellen bearbeitet, die nichts mit der ursprünglichen Sachbearbeitung zu tun hatten.
Landespolizeipräsident Norbert Rupp erklärte: "Ich bin erleichtert, dass diese schreckliche Tat nach über 30 Jahren endlich aufgeklärt scheint." Die Arbeit der Arbeitsgruppe werde jedoch fortgesetzt. Rupp entschuldigte sich im Namen des Landespolizeipräsidiums dafür, "dass offensichtlich auch Defizite in der damaligen Polizeiarbeit zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben".
I.Meyer--BTB