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EU-Gericht: Verlängerte Genehmigung für Insektizid Cypermethrin nicht überprüfen
Die Verlängerung für die Genehmigung des Insektizids Cypermethrin in der Europäischen Union muss nach einem Urteil des EU-Gerichts vom Mittwoch nicht noch einmal überprüft werden. Die Klage der belgischen Nichtregierungsorganisation Pesticide Action Network (PAN) Europe wurde abgewiesen. Das Gericht gestand der EU-Kommission einen gewissen Entscheidungsspielraum zu. (Az. T-536/22)
Cypermethrin wird unter anderem als Pflanzenschutzmittel eingesetzt, es wurde 2005 in der EU genehmigt. Ende 2021 wurde die Genehmigung bis zum 31. Januar 2029 verlängert. Cypermethrin gilt aber als sogenannter Substitutionskandidat, für den Alternativen angedacht werden sollen. PAN Europe beantragte die Überprüfung mit dem Argument, dass Einschätzungen der EU-Lebensmittelbehörde Efsa zu potenziellen Risiken unter anderem für Bienen nicht berücksichtigt worden seien.
Die EU-Kommission lehnte die Überprüfung der Genehmigungsverlängerung ab. Sie verwies darauf, dass die Verlängerung von Maßnahmen zur Risikominderung flankiert gewesen sei. Daraufhin zog die Nichtregierungsorganisation 2022 vor Gericht.
Sie hoffe, dass das EU-Gericht die Kommission dazu bringe, ihre Entscheidungen auf "Wissenschaft statt auf Landwirtschaft und politischen Interessen zu basieren", erklärte die NGO damals. Sie argumentierte, dass die Vorsorge und die Pflicht, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, verletzt würden.
Die Klage blieb aber nun ohne Erfolg. Auch die Ermittlung gewisser Risiken, die mit der Verwendung von Insektiziden verbunden seien, schließe die Verlängerung der Genehmigung eines Wirkstoffs nicht aus, entschied das Gericht. Die Risiken müssten wissenschaftlich bewertet werden, was Experten überlassen werden müsse. Die Entscheidung darüber, welches Risiko für die Gesellschaft nicht mehr hinnehmbar erscheine, sei dagegen Sache der EU-Organe.
Die Kommission müsse in solchen Verfahren die wissenschaftlichen Schlussfolgerungen der Efsa berücksichtigen, sei aber nicht an sie gebunden. Die Ermittlung kritischer Problembereiche durch die Lebensmittelbehörde schließe eine Verlängerung der Genehmigung für Cypermethrin bei gleichzeitigen Maßnahmen zur Risikominderung nicht aus.
Dabei müsse sich die Kommission aber vergewissern, dass diese Maßnahmen das Risiko tatsächlich auf ein hinnehmbares Maß verringern könnten, forderte das Gericht. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
J.Horn--BTB