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Netzagentur verpflichtet erstmals Anbieter zur Internetversorgung von Haushalt
Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, einen entlegenen Haushalt mit Internet und Telefon zu versorgen. Wie die Bonner Behörde am Montag mitteilte, erfüllten die in dem Haushalt bislang verfügbaren Telekommunikationsdienste "nicht die Mindestanforderungen". Der Entscheidung sei eine Verbraucherbeschwerde vorausgegangen, 130 weitere solche Beschwerden würden noch geprüft, teilte die Behörde mit.
"Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essentiell", erklärte Netzagenturchef Klaus Müller. "Jeder hat das Recht auf eine angemessene Versorgung." Dieses Recht setze die Netzagentur nun in einem Pilotverfahren durch. Das Recht auf eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gilt seit Dezember 2021. Die Verordnung zu den aktuell geltenden Mindestversorgungswerten gilt seit Juni 2022.
In dem vorliegenden Fall ging es um einen Haushalt in Niedersachsen. Der Wohnort konnte nur mit einer Internetverbindung "zu einem zu hohen Verbraucherpreis versorgt werden", erklärte die Behörde und stellte eine Unterversorgung fest. Für erschwinglich hält die Netzagentur rund 30 Euro pro Monat.
Alle am Markt befindlichen Anbieter hatten dann einen Monat Zeit, um eine Mindestversorgung anzubieten - als sich keine Lösung abzeichnete, leitete die Behörde dann ein Verpflichtungsverfahren ein. Der verpflichtete Anbieter muss dem Haushalt nun einen Download von mindestens zehn Megabit pro Sekunde und einen Upload von mindestens 1,7 Megabit ermöglichen.
H.Seidel--BTB