![Streit über kritischen Tweet: Karlsruhe gibt Journalist Reichelt Recht](https://www.berlinertageblatt.de/media/shared/articles/81/40/4b/Streit---ber-kritischen-Tweet--Karl-715537.jpg)
-
Hunderttausende zu Berliner Christopher Street Day erwartet
-
Baerbock fordert von Deutschland und EU mehr Investitionen in Sicherheit
-
Olympische Spiele in Paris nach spektakulärer Eröffnungsfeier im Regen auf der Seine eröffnet
-
Macron eröffnet Sommerspiele - Duo entzündet Feuer
-
Olympische Spiele nach spektakulärer Eröffnungsfeier im Regen auf der Seine eröffnet
-
Macron eröffnet Olympische Sommerspiele
-
Spektakuläre Olympia-Eröffnungsfeier auf der Seine begeistert Publikum trotz Regens
-
Trump trifft Netanjahu und warnt vor "drittem Weltkrieg" bei Wahlniederlage
-
Fröhlich und sympathisch: Deutsches Team auf der Seine
-
Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele hat begonnen
-
Israels Armee: Bereiten "entscheidende Offensive" gegen Hisbollah im Libanon vor
-
Bahn-Sabotage vor Pariser Olympia-Eröffnung lässt zahlreiche Reisende stranden
-
Formel 1: McLaren schlägt Verstappen
-
Olympia: Scholz und Faeser verurteilen Anschläge
-
Macron empfängt vor Olympia-Eröffnungsfeier Staats- und Regierungschefs im Elysée
-
36-Jähriger nahe Rostock tot gefunden - zwei Männer in Untersuchungshaft
-
Zweieinhalb Jahre Haft für Verantwortliche von Zugunglück in Spanien von 2013
-
US-Rapper Snoop Dogg als olympischer Fackelträger in Pariser Vorort bejubelt
-
Russisches Kriegsschiff legt für Zwischenstopp in Algerien an
-
Gesetzesvorhaben: Neuer Gebäudetyp E soll Bauen vereinfachen
-
Mordanklage gegen Jugendliche nach tödlicher Attacke auf junge Ukrainer in Oberhausen
-
Zwölf Jahre Haft für Tötung von eigener Mutter aus Hass in Hannover
-
Vater und Onkel auf Straße erstochen: 32-Jähriger in Hamburg vor Gericht
-
EU gibt Erlöse aus russischem Vermögen für die Ukraine frei
-
EU eröffnet Defizitverfahren gegen Frankreich und sechs weitere Länder
-
Debatte um Strafverschärfungen für Klimaaktivisten hält nach Flughafenblockaden an
-
Automobilzulieferer ZF will bis 2028 bis zu 14.000 Stellen in Deutschland abbauen
-
Motorwechsel: Verstappen bekommt Startplatzstrafe in Spa
-
Auf Wasserrutsche in leeres Becken gerutscht: Drei Studenten in Freiburg verletzt
-
Als Professor ausgegeben: Früherer Islamberater in Duisburg wegen Betrugs verurteilt
-
Hidalgo: Anschläge haben "keinen Einfluss auf die Zeremonie"
-
In Belarus zu Tode verurteilter Deutscher bittet Lukaschenko um Begnadigung
-
Weiterer Auftrieb für Harris: Obama unterstützt ihre Präsidentschaftskandidatur
-
Harris nach Netanjahu-Besuch: Werde zum Leid im Gazastreifen "nicht schweigen"
-
Weiter stark steigende Preise: Russische Zentalbank hebt Leitzinsen
-
Olympia-Eröffnungsfeier in Paris durch Bahn-Sabotage und Regen beeinträchtigt
-
Betrunkener Jugendlicher kracht bei nächtlicher Spritztour mit Auto in Fahrzeuge
-
Homophobe Attacke vor CSD in Berlin: Jugendliche verletzten zwei Männer
-
Sabotage gegen französische Bahn: Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Schweiz liefert Verdächtigen in Fall von in Freiburg getötetem 77-Jährigen aus
-
IOC-Präsident Bach: "Volles Vertrauen in die Behörden"
-
Automobilzulieferer ZF will bis zu 14.000 Stellen in Deutschland abbauen
-
Starker Ausbau der Solarenergie - vor allem auf Freiflächen und Firmendächern
-
18-Jährige aus Berlin in Schwarzwald verschleppt: Prozess gegen Mann in Offenburg
-
CDU-Landtagskandidatin in Brandenburg angegriffen und rassistisch beleidigt
-
Schwerer Schlag gegen Sinaloa-Drogenkartell: Zwei Bosse in Texas festgenommen
-
Obama unterstützt Harris als Präsidentschaftskandidatin der US-Demokraten
-
SPD weist Lindners Kritik an Fraktionschef Mützenich zurück
-
Bundesbank: Deutlich mehr falsche Euro-Scheine im Umlauf
-
Kaliforniens Gouverneur ordnet Auflösung von Obdachlosencamps an
![Streit über kritischen Tweet: Karlsruhe gibt Journalist Reichelt Recht](https://www.berlinertageblatt.de/media/shared/articles/81/40/4b/Streit---ber-kritischen-Tweet--Karl-715537.jpg)
Streit über kritischen Tweet: Karlsruhe gibt Journalist Reichelt Recht
Im Streit über einen Beitrag auf X hat der frühere "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht eingefahren. Dieses gab nach Angaben vom Dienstag seiner Verfassungsbeschwerde statt, mit der Reichelt sich gegen eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts wehrte. Das Kammergericht hatte ihm per einstweiliger Verfügung eine kritische Äußerung über die Bundesregierung verboten. (Az. 1 BvR 2290/23)
Reichelt hatte im August 2023 in dem Kurznachrichtendienst geschrieben: "Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!". Er verlinkte auf einen Artikel mit der Überschrift "Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan".
Die Bundesregierung zog vor Gericht, und das Kammergericht untersagte die Äußerung, dass Deutschland 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt habe, im November 2023. Dies sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Der Durchschnittsleser verstehe den Beitrag so, dass Deutschland direkt den Taliban Hilfen gezahlt habe. Reichelt sah sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht.
Dieses gab ihm nun Recht. Die Berliner Entscheidung verletze ihn tatsächlich in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Bei der Beurteilung einer Äußerung müsse der sprachliche Kontext berücksichtigt werden, erklärte das Verfassungsgericht. Das Kammergericht habe den Kontext ausgeblendet. Der durchschnittliche Leser erkenne, dass es Reichelt wichtig gewesen sei, zwischen seinem Beitrag und dem verlinkten Nachrichtenartikel einen inhaltlichen Bezug herzustellen.
Der Staat müsse grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik aushalten, führte das Verfassungsgericht aus. Zwar dürften auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden. Allerdings dürften sie nicht gegen öffentliche, auch scharfe, Kritik abgeschirmt werden, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit besonders gewährleistet werden solle.
Die Kritik sei auch dann geschützt, wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengten, erklärte das Verfassungsgericht. Es hob die Berliner Entscheidung auf und verwies sie zur Neuverhandlung und Entscheidung zurück an das Kammergericht.
C.Meier--BTB