-
Starreporterin Christiane Amanpour hört bei CNN auf
-
SPD und Grüne in Berlin mit klaren Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit Linken
-
Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet
-
Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj
-
Nach Ausschreitungen: US-Regierung rät bei Frankreich-Reisen zur Vorsicht
-
Berlin will mit Nvidia KI für Industrie vorantreiben und vereinbart Zusammenarbeit
-
Wähler in kanadischen Provinz Alberta entscheiden über Referendum zu Unabhängigkeit
-
Vier Tote bei schweren Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
Ronaldo-Strafe offiziell: 255 Euro und Sperre von 30 Tagen
-
UEFA erhöht Druck: 42 Fragen an Infantino
-
Ronaldo-Sperre offiziell: 255 Euro und 30 Tage Pause
-
Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung
-
Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt
-
Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren
-
Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit
-
Haftbefehl gegen zwei Deutsche nach Brandanschlag auf bulgarische Starlink-Anlage
-
US-Regierung untersagt KI aus China für internen Gebrauch
-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
-
"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes
-
Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Gelbwesten planen neuen Protesttag
-
Schwerer Schlag für den Club: Zoma muss operiert werden
Bundesgerichtshof verhandelt über nicht ganz gefüllte Tube Waschgel
Um eine nicht ganz gefüllte Tube Waschgel geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dieser verhandelt über die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen L'Oréal Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängeln eine Internetwerbung der Firma. (Az. I ZR 43/23)
Auf der Website war die auf dem Kopf stehende Tube abgebildet, die im unteren Bereich transparent war und den Blick auf den orangefarbenen Inhalt freigab. Der obere Teil bis zum Falz der Tube war silbern und nicht durchsichtig. Gefüllt war sie nur bis zu diesem Bereich. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine "Mogelpackung". Vor dem Landgericht und in der Berufung dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage keinen Erfolg, das Oberlandesgericht sah keine Täuschung. Nun soll der BGH entscheiden.
M.Ouellet--BTB