-
Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren
-
Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit
-
Haftbefehl gegen zwei Deutsche nach Brandanschlag auf bulgarische Starlink-Anlage
-
US-Regierung untersagt KI aus China für internen Gebrauch
-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
-
"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes
-
Beschädigter Zaun an Leipziger Flughafen: 20-Jähriger soll Autounfall gebaut haben
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Gelbwesten planen neuen Protesttag
-
Schwerer Schlag für den Club: Zoma muss operiert werden
-
Australien rüstet Unterwasserdrohnen für Angriffe aus der Luft aus
-
Australische Abgeordnete bei mutmaßlichem Angriff lebensgefährlich verletzt
-
Umfrage: Mehr als ein Viertel der Eltern in Deutschland raucht
-
Offshore-Daten: Nordrhein-Westfalen übergibt hunderte Verdachtsfälle an Bundesländer
-
Berlin: Haus-Eigentümer warnen vor wohnungspolitischen Plänen von Linken, Grünen und SPD
-
AfD in Sachsen-Anhalt: Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten gefordert
-
Grünen-Fraktionschefin Dröge verteidigt Gespräche mit Linken in Berlin
-
Studie: Deutsche Industrie hat seit 2019 fast halbe Million Stellen gestrichen
-
Selenskyj: Russland greift Kiew mit 16 Raketen an - Keine Vorwarnung von Partnern
-
Russischer Außenminister Lawrow reist in den Iran
-
Herbstferien in zahlreichen Bundesländern: ADAC rechnet mit Staus am Wochenende
-
Bänderverletzung: Karetsas fehlt BVB vorerst
-
Medien: Milan mit Interesse an Krösche
Angeklagter in Cum-Ex-Verfahren in Bonn zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt
Im Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht Bonn einen weiteren Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der 50-jährige Yasin Q., ehemals Vorstandsmitglied der Varengold Bank, wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zudem soll er 1,5 Millionen Euro zahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften einnahm.
Vor dem Landgericht Bonn waren oder sind insgesamt elf Menschen im Cum-Ex-Steuerskandal angeklagt; das Urteil am Dienstag war das achte. Bereits im Dezember 2022 war der Anwalt Hanno Berger zu acht Jahren Haft verurteilt worden; er gilt als eine Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Banken und Investoren prellten den Staat damit jahrelang um Milliarden.
Der Fiskus wurde ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 erklärte der Bundesgerichtshof sie für strafbare Steuerhinterziehung.
Q. sei zwischen Herbst 2009 und Dezember 2011 in vier Fällen "maßgeblich" an Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen, so das Landgericht Bonn am Dienstag. Damit wurden Steuererstattungen in Höhe von mehr als 215 Millionen Euro beantragt. Ausgezahlt wurden "zu Unrecht" mehr als 93 Millionen Euro. Q. habe "in Höhe von 1,5 Millionen Euro persönlich profitiert".
Das Urteil ist Ergebnis eines Deals. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Zeugen hätten die Aussagen bestätigt, erklärte das Gericht.
F.Pavlenko--BTB