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BGH: Markenstreit um VW-Bulli-Spielzeugauto wird neu aufgerollt
Im Markenstreit um ein Spielzeugauto, das dem als "Bulli" bekannten VW-Bus T1 nachempfunden ist, muss das Oberlandesgericht Hamburg nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) neu entscheiden. Der BGH betonte in dem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass die verkleinerte Nachbildung eines Autos nicht automatisch eine bekannte Marke auf unlautere Weise ausnutze. (Az. I ZR 23/23)
Auf die Revision des Modellautobauers BB Services hin hob er das Hamburger Urteil auf. Die Firma hatte ursprünglich eine Lizenzvereinbarung mit VW, die aber Ende 2012 gekündigt wurde. Das Oberlandesgericht hatte Volkswagen Recht gegeben und im Januar 2023 entschieden, dass die Markenrechte verletzt seien.
VW könne deshalb verlangen, dass die Modellautos nicht mehr angeboten würden. Marken müssen genutzt werden, damit sie erhalten bleiben. Das Hamburger Gericht soll nun dem BGH zufolge noch einmal prüfen, ob das im maßgeblichen Zeitraum der Fall war.
G.Schulte--BTB