-
Trump legt inmitten von Rechtsstreit um Golfplatz Pläne für Neugestaltung vor
-
Bundesverteidigungsminister Pistorius kritisiert Linke, Grüne und SPD in Berlin
-
Trump verteidigt Aussetzen von Sanktionen gegen Russland gegen Kritik
-
"Wut und Scham": Gewaltexzesse bei Protesttag senden Schockwelle durch Frankreich
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstranten in Mailand
-
Macron zu "ungezügelter" Gewalt: "Wir alle empfinden Wut und Scham"
-
Auswärtiges Amt ruft Deutsche in Frankreich zu "umsichtigem" Verhalten auf
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Jugendlichen in Mailand
-
Macron zu Gewaltexzessen: "Wir alle empfinden Wut und Scham"
-
SPD-Vorsitz: Hubertus Heil schließt Kandidatur nicht aus
-
Historischer Fehlstart: Gladbach verliert auch den Krisengipfel
-
Neue Ausschreitungen in Paris - Jugendliche in Mulhouse verliert Auge
-
Carney: Vier Soldaten bei Brand auf Armeestützpunkt im Westen Kanadas getötet
-
Auf eigenen Wunsch: Krösche bei Frankfurt freigestellt
-
Selenskyj: USA liefern wieder Geheimdienstinformationen an die Ukraine
-
Neue Ausschreitungen in Paris - Spezialeinheit der Polizei im Einsatz
-
Tischtennis: Kaufmann verpasst EM-Gold
-
Kurz vor Wahl in Israel: Trump stellt sich demonstrativ hinter Netanjahu
-
Bayern wieder vorbei: Freiburg patzt in Leverkusen erstmals
-
Zerstörter Zaun am Flughafen Leipzig: Vorfall bleibt nach Polizeieinsatz Rätsel
-
Welle der Gewalt bei Protesten gegen Lebenshaltungskosten erschüttert Frankreich
-
Selenskyj: USA liefern wieder Geheimdienstinformationen an Ukraine
-
Tierschützer retten dutzende Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien
-
Hunderte Menschen demonstrieren erneut gegen Regierung in Albanien
-
Tischtennis-EM: Qiu verliert im Halbfinale
-
Facharzttermine: Koalition will bei Wartezeiten für Kassenpatienten handeln
-
Dresden schlägt Magdeburg im Ost-Duell
-
EU verurteilt Siedler-Angriff auf europäische Diplomaten scharf
-
Zaun an Leipziger Flughafen beschädigt: Polizei sucht Ursache
-
Rot-Grün-Rot will in Berlin regieren - Scharfe Kritik aus der Union
-
Tischtennis: Kaufmann nach Sieg über Mittelham im EM-Finale
-
Junge Union und Merz streiten über Rente und Kurs der CDU
-
Luftalarm in Litauen und Lettland – Rumänien schießt Drohnen ab
-
Messerangriffe an Schulen verunsichern Jugendliche in Polen
-
Hannover holt gegen St. Pauli ersten Punkt unter Wagner
-
Siedlerangriffe verletzen US-Journalistin und europäische Diplomaten
-
Türkische Behörden übernehmen oppositionellen Sender Halk TV
-
Kalifornien stimmt über einmalige Vermögensteuer für Milliardäre ab
-
Leonberg lädt zur 18. Ausbildungsbörse Interkom
-
Mannheim: 25-Jähriger nach gewaltsamem Tod einer Frau festgenommen
-
AMG bringt elektrischen GT SUV mit drei Motoren und 1196 PS
-
Chinas Dieselausfuhren steigen auf Dreijahreshoch
-
Airbus verlangt Schlüsselrolle bei Europas nächstem Kampfflugzeug
-
Ausbau der B7 zwischen Colmar-Berg und Ettelbrück beginnt
-
Trump stoppt neue Russland-Sanktionen und stößt im Kongress auf Kritik
-
SC 20 trennt sich nach Derby-Niederlage von Trainer Erkan Aydin
-
Belgien führt ab Mai 2027 digitale Pkw-Vignette ein
-
Herbstverkehr: Wildwechsel, Nebel und nasses Laub erhöhen Unfallrisiko
-
SPD-Frauen werfen Union persönliche Angriffe auf Schwesig vor
-
Rot-Grün-Rot plant Mietendeckel und Vergesellschaftung in Berlin
Urteil: Vom Gesundheitsverhalten abhängige Versicherung muss transparent sein
Wenn eine Versicherung die Beitragshöhe von einem gesundheitsbewussten Verhalten abhängig macht, muss sie die Kriterien hierfür transparent offenlegen. Andernfalls sind entsprechende Vertragsklauseln unwirksam, wie am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. (Az. IV ZR 437/22)
Im Streitfall ging es um einen sogenannten Telematik-Tarif für eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Augsburger Generali-Tochter Dialog. Nach den Vertragsbedingungen sollten die Versicherungsnehmer eine Smartphone-App nutzen und dort an einem "Vitality Programm" teilnehmen. Durch Bewegung, Sport oder Arztbesuche konnten die Teilnehmer Punkte sammeln. Der so erreichte "Vitality Status" wirkte sich auf die Überschussbeteiligung und damit letztlich auch auf die Höhe der Versicherungsprämien aus.
Dagegen klagte die Hamburger Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Mit Erfolg: Die Vertragsklausel sei intransparent und daher unwirksam, urteilte der BGH. Es werde nicht deutlich, nach welchen Maßstäben die "Modifikation der Überschussbeteiligung" und damit letztlich die Berechnung der Beiträge erfolge.
Zudem verwarfen die Karlsruher Richter eine Klausel, wonach der Versicherer automatisch von einem nicht gesundheitsgerechten Verhalten ausgeht, wenn das Smartphone keine Daten aus dem "Vitality Programm" übermittelt. Damit würden den Versicherten unzulässig auch technische oder andere Fehler angelastet, für die sie nicht verantwortlich sind, kritisierte der BGH.
R.Adler--BTB