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Urteil: Versicherung muss unkooperativem Unfallfahrer keinen Schaden erstatten
Eine Versicherung muss einem Unfallfahrer keinen Schadenersatz zahlen, wenn dieser die Aufklärung der Unfallumstände vereitelt. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig laut Mitteilung vom Dienstag im Fall eines Versicherten, der gegen eine Laterne fuhr und dann vom Unfallort flüchtete. Als die Polizei den Mann anderthalb Stunden später bei der Unfallaufnahme betrunken vorfand, behauptete dieser, sich erst nach dem Unfall betrunken zu haben, was jedoch nicht mehr nachweisbar war.
Laut Gericht fuhr der Mann mit rund 20 Stundenkilometern gegen eine Laterne und wartete danach nicht an der Unfallstelle, sondern ging zum nahen Haus seiner Eltern. Als die Polizei anderthalb Stunden später zur Unfallaufnahme gekommen sei, habe der Fahrer rund 2,8 Promille Alkohol im Blut gehabt. Der Mann habe daraufhin behauptet, unmittelbar nach dem Unfall 0,7 Liter Wodka getrunken und sich schlafen gelegt zu haben. Den Schaden am Auto und die Reparaturkosten für die Laterne wollte er dennoch ersetzt haben.
Die Versicherung hielt diese Erzählung jedoch nicht für plausibel und lehnte den Antrag auf Kostenerstattung ab, woraufhin der Mann vor das Landgericht und schließlich das Oberlandesgericht zog. Mit seiner Flucht vom Unfallort und dem vermeintlichen "Nachtrunk" habe der Mann verhindert, dass sein tatsächlicher Zustand zum Unfallzeitpunkt festgestellt werden konnte, befand der Senat nun. Die Versicherung müsse die Möglichkeit haben, über alle Umstände des Unfalls aufgeklärt zu werden, sonst bestehe kein Versicherungsschutz. Der Mann nahm seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts selbst zurück.
M.Furrer--BTB