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EU-Kommission bringt Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn in Gang
Wegen Korruption und anderer Verstöße muss Ungarn mit dem Entzug milliardenschwerer EU-Hilfen rechnen: Nach monatelangem Zögern löste die Europäische Kommission am Mittwoch in Brüssel den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus aus, der zu Finanzsanktionen führen könnte. Die Bundesregierung begrüßte den Schritt, Europapolitiker nannten ihn überfällig.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte das Verfahren kurz nach der Wiederwahl des ungarischen Regierungschefs Viktor Orban Anfang April angekündigt. Nun schickte die EU-Kommission die formelle Benachrichtigung an Ungarn. Damit beginnt das Verfahren, das nach Angaben von EU-Beamten in bis zu neun Monaten zu einem Sanktionsbeschluss führen kann.
Brüssel wirft Ungarn unter anderem Korruption, Interessenkonflikte und massive Probleme bei der öffentlichen Auftragsvergabe und der Parteienfinanzierung vor. Dahinter steht der Verdacht, eine Clique um Orban bereichere sich zum Schaden des gemeinsamen EU-Haushalts. Genau anschauen will sich die Kommission laut einem Beamten etwa die Vergabe landwirtschaftlicher Flächen an Orban-Vertraute, denn damit sind hohe EU-Subventionen verbunden.
Die Bundesregierung begrüßte den Schritt: "Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament unsers europäischen Hauses", schrieb Europa-Staatsministerin Anna Lührmann (Grüne) auf Twitter. "Ungarn muss die bestehenden Defizite entschlossen und zügig beseitigen."
Sozialdemokraten und Grüne im Europaparlament nannten den Schritt überfällig. "Das Geld der Steuerzahler muss vor denen geschützt werden, die gegen den Rechtsstaat verstoßen und die Demokratie abbauen", schrieb die sozialdemokratische S&D-Fraktion auf Twitter.
In Budapest bestätigte Orbans Stabschef Gergely Gulyas den Eingang der Benachrichtigung. Die ungarische Regierung werde am Donnerstag darlegen, welche möglichen Kompromisse sie mit Brüssel sehe, erklärte er auf Facebook.
Der nun aktivierte Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang 2021 in Kraft. Damit können bei Verstößen gegen gemeinsame Grundwerte Zahlungen aus dem EU-Haushalt für Länder gekürzt oder Mittel aus den Strukturfonds eingefroren werden. Nötig ist am Ende ein Beschluss von mindestens 15 EU-Staaten, die für 65 Prozent der Bevölkerung stehen.
Der genaue Umfang der möglichen Finanzsanktionen steht noch nicht fest. Am Ende des mehrstufigen Verfahrens kann die Kommission den Mitgliedsländern einen Vorschlag zur Streichung von Haushaltsmitteln für Ungarn machen. Eingefroren sind in dem Streit bereits Hilfen für das Land in Höhe von gut sieben Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbaufonds.
Ungarn und Polen hatten gegen den Rechtsstaatsmechanismus vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt, die Richter wiesen die Klagen jedoch im Februar ab. Ob und wann die Kommission gegen Polen vorgeht, ist noch offen.
Mit Warschau streitet Brüssel vor allem über die Justizreform. Die EU-Kommission wirft Polen die Einsetzung von Richtern bis hin zum Verfassungsgericht vor, die den nationalkonservativen Kurs der Regierung stützen. Ungarn wie Polen sind daneben auch wegen Verstößen gegen die Pressefreiheit und gegen Minderheiten im Visier der Kommission.
De facto im Sande verlaufen ist ein anderes Strafverfahren gegen Ungarn und Polen nach Artikel 7 des EU-Vertrags. Es kann zwar theoretisch bis zum Entzug von Stimmrechten führen, beide Länder unterstützten sich aber gegenseitig.
D.Schneider--BTB