-
Bayern wieder vorbei: Freiburg patzt in Leverkusen erstmals
-
Zerstörter Zaun am Flughafen Leipzig: Vorfall bleibt nach Polizeieinsatz Rätsel
-
Welle der Gewalt bei Protesten gegen Lebenshaltungskosten erschüttert Frankreich
-
Selenskyj: USA liefern wieder Geheimdienstinformationen an Ukraine
-
Tierschützer retten dutzende Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien
-
Hunderte Menschen demonstrieren erneut gegen Regierung in Albanien
-
Tischtennis-EM: Qiu verliert im Halbfinale
-
Facharzttermine: Koalition will bei Wartezeiten für Kassenpatienten handeln
-
Dresden schlägt Magdeburg im Ost-Duell
-
EU verurteilt Siedler-Angriff auf europäische Diplomaten scharf
-
Zaun an Leipziger Flughafen beschädigt: Polizei sucht Ursache
-
Rot-Grün-Rot will in Berlin regieren - Scharfe Kritik aus der Union
-
Tischtennis: Kaufmann nach Sieg über Mittelham im EM-Finale
-
Hannover holt gegen St. Pauli ersten Punkt unter Wagner
-
Luftalarm in Litauen und Lettland – Rumänien schießt Drohnen ab
-
Messerangriffe an Schulen verunsichern Jugendliche in Polen
-
Junge Union und Merz streiten über Rente und Kurs der CDU
-
Siedlerangriffe verletzen US-Journalistin und europäische Diplomaten
-
Türkische Behörden übernehmen oppositionellen Sender Halk TV
-
Kalifornien stimmt über einmalige Vermögensteuer für Milliardäre ab
-
Leonberg lädt zur 18. Ausbildungsbörse Interkom
-
Mannheim: 25-Jähriger nach gewaltsamem Tod einer Frau festgenommen
-
AMG bringt elektrischen GT SUV mit drei Motoren und 1196 PS
-
Chinas Dieselausfuhren steigen auf Dreijahreshoch
-
Airbus verlangt Schlüsselrolle bei Europas nächstem Kampfflugzeug
-
Trump stoppt neue Russland-Sanktionen und stößt im Kongress auf Kritik
-
Katie Zacharia verlässt nach wenigen Tagen das Weiße Haus
-
Füllkrug rettet Werder mit Doppelpack und blockt DFB-Debatte ab
-
Dortmund bangt nach torlosem Remis um Karetsas
-
Flughafen Leipzig: Auto durchbricht offenbar Sicherheitszaun
-
Tote und Verletzte bei Großbrand auf kanadischem Militärstützpunkt
-
Rot-Grün-Rot plant Mietendeckel und Vergesellschaftung in Berlin
-
SPD-Frauen werfen Union persönliche Angriffe auf Schwesig vor
-
Herbstverkehr: Wildwechsel, Nebel und nasses Laub erhöhen Unfallrisiko
-
Ausbau der B7 zwischen Colmar-Berg und Ettelbrück beginnt
-
Belgien führt ab Mai 2027 digitale Pkw-Vignette ein
-
SC 20 trennt sich nach Derby-Niederlage von Trainer Erkan Aydin
-
Zverev-Bezwinger Davidovich Fokina gewinnt Masters in Shanghai
-
"Völlig unverantwortlich": Republikaner kritisieren Trumps Russland-Kurs
-
Düsseldorf stellt Trainer Ende frei
-
Zahlreiche Verletzte und Festnahmen: Frankreich von Welle der Gewalt erschüttert
-
Fünf Tage nach Lungen-OP: Papst spricht Angelus-Gebet vor tausenden Gläubigen
-
"Rote Front" in Berlin: Söder kritisiert "absurde Enteignungsphantasien"
-
Hühner auf Balkon festgebunden: Polizei befreit Tiere in Bremen
-
RB Leipzig: "Komplettes Versagen von uns"
-
Leichenfund nach Brand in Mannheim: 25-Jähriger soll Frau getötet haben
-
Tödliche Messerattacke in Seniorenheim: 72-Jähriger muss in Untersuchungshaft
-
Bahnrad-WM: Friedrich gewinnt Silber im Keirin
-
Facharzttermine: Unionsfraktionschef Frei will kürzere Wartezeiten für Kassenpatienten
-
Bahnrad-WM: Teutenberg wird Weltmeister im Ausscheidungsfahren
BGH: Vermieter darf Kaution länger als sechs Monate gegen Schäden aufrechnen
Die Kaution wird nach dem Auszug aus einer Mietwohnung häufig zum Streitpunkt: In einem Fall aus Bayern hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten des Vermieters entschieden. Er darf demnach Schäden an der Wohnung noch für eine längere Zeit nach dem Auszug der Mieterin mit der Kaution verrechnen. (Az. VIII ZR 184/23)
Die Mieterin war Anfang November 2019 ausgezogen. Der Vermieter stellte nach ihrem Auszug Schäden an der Wohnung, unter anderem am Parkett, fest. Diese bezifferte er auf etwa 1175 Euro. Er zahlte darum die Kaution von knapp 780 Euro nicht zurück, sondern behielt das Geld. Die Abrechnung schickte er am 20. Mai 2020, also mehr als ein halbes Jahr nach dem Auszug.
Die Mieterin zog vor Gericht und berief sich darauf, dass Schadenersatzansprüche im Mietrecht normalerweise sehr schnell verjähren, nämlich schon nach sechs Monaten. Vom Landgericht Nürberg-Fürth bekam sie recht. Der Vermieter hätte demnach schon vor Ablauf der Frist Bescheid geben müssen, dass er das Geld einbehalten wolle, statt Reparaturen an der Wohnung einzufordern.
Zur Überprüfung des Nürnberger Urteils wandte sich der Vermieter an den BGH. Dieser erklärte nun, dass der Vermieter auch später noch mitteilen könne, dass er statt Reparaturen Geld verlange. Die von Mietern gestellte Kaution solle Ansprüche der Vermieter sichern, so der BGH.
Wer im konkreten Fall noch Geld von wem bekommt, ist damit aber noch nicht entschieden. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück an das Landgericht. Dieses soll nun herausfinden, ob die von dem Vermieter behaupteten Schadenersatzansprüche überhaupt bestehen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte nach dem Urteil, der BGH habe "gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt".
Der Deutsche Mieterbund zeigte sich dagegen enttäuscht. Es sei "keine gute Entscheidung für Mieterinnen und Mieter, denn dieses Urteil verkennt ihr Interesse an schneller Rechtssicherheit über ihr Mietkautionsguthaben", erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Sie könnten nicht mehr darauf vertrauen, nach mehr als einem halben Jahr nicht mehr mit Schadenersatzforderungen wegen angeblicher Beschädigungen konfrontiert zu werden.
O.Krause--BTB