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Endgültige Genehmigung erteilt: Bergwerk Gorleben darf zugeschüttet werden
Der Weg für die Zuschüttung des früher als potenzielles Endlager für hochradioaktiven Atommüll gehandelten Bergwerks in Gorleben ist frei. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ließ nach Angaben vom Freitag einen neuen Hauptbetriebsplan zu, der ab dem kommenden Jahr gilt. Damit ist nach dessen Angaben nun auch die Verfüllung der Schächte genehmigt.
Vorgesehen ist nach Angaben der Landesbehörde unter anderem, das beim Bau des Bergwerks in den 80er Jahren an die Oberfläche geförderte Salz wieder in die Stollen zu bringen. Dieses wurde auf sogenannten Rückstandshalden gelagert. Gorleben wurde über Jahrzehnte als Standort für ein mögliches Endlager für hochradioaktiven Abfall erforscht, war aber immer umstritten.
2020 wurde das Bergwerk in einem Salzstock südöstlich von Lüneburg im Zuge eines Neustarts der deutschen Endlagersuche wegen nicht ausräumbarer Zweifel an der geologischen Eignung endgültig von der Liste etwaiger Standorte genommen. 2021 beauftragte das Bundesumweltministerium die bundeseigene Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) damit, die Schließung und Wiederverfüllung der unterirdischen Anlagen zu planen und umzusetzen.
Nach früheren Angaben der BGE wird für die Verfüllung mit einem Zeitraum von etwa drei Jahren kalkuliert. Auf den Rückstandshalden lagern demnach rund 400.000 Tonnen Steinsalz, die beim Bau des Bergwerks aus dem Boden geholt wurden. Der Rückbau von Gorleben erfolgt der Gesellschaft zufolge in mehreren Phasen. Der Abriss der alten überirdischen Anlagen begann bereits im vergangenen Jahr. Auch die Verfüllung erfolgt in mehreren Abschnitten.
Laut BGE werden zunächst die Stollen wieder aufgefüllt, die bergmännisch auch als Grubengebäude bezeichnet werden. Der Auftrag dafür wurden 2023 an ein deutsches Firmenkonsortium vergeben. Erst in einem zweiten Abschnitt sollen später auch die nach unten führenden Schächte zugeschüttet werden. Insgesamt soll der Rückbau des Bergwerks bis in die 2030er Jahre andauern.
Nach Angaben des Landesamts in Hannover wurde ein Sonderbetriebsplan für die Verfüllung von Gorleben bereits zuvor genehmigt. Zusätzlich mussten die Maßnahmen demnach aber in den Hauptbetriebsplan aufgenommen werden, was bislang nicht der Fall war. Mit der Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans wurde dies nun nachgeholt. Er wurde erarbeitet, weil der alte Ende 2024 ausläuft. Die Behörde ist für die Genehmigung bergbaulicher Projekte und Anlagen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zuständig.
Das Erkundungsbergwerk in Gorleben war Teil eines Komplexes, zu dem auch ein Zwischenlager für hochradioaktiven Abfall gehört. In den 70er und 80er Jahren war ursprünglich angedacht worden, im dem abgelegenen Gebiet im nordöstlichen Niedersachsen ein Atommüllzentrum zu errichten. Die Pläne lösten Proteste und anhaltenden Widerstand der Bevölkerung aus. Gorleben wurde dadurch zu einem Symbol der Konflikte um die deutsche Energiepolitik.
Das Atommüllzwischenlager in Gorleben existiert nach wie vor unabhängig von dem Bergwerk auf einem separaten Gelände. Wo die hochradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb von Atomkraftwerken dauerhaft gelagert werden sollen, ist unklar. Das im Rahmen des Neustarts der Endlagersuche formulierte Ziel, bis 2031 einen Standort auszuwählen, gilt als unerreichbar. In einer Studie für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wurde im August inzwischen sogar schon das Jahr 2074 als mögliches Abschlussdatum genannt.
W.Lapointe--BTB