-
Medien: FIFA plant Milliardenausschüttung an Verbände
-
Urteil gegen Ex-Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig
-
AfD-Politiker Moosdorf scheitert mit Antrag gegen Bundestagsfraktion in Karlsruhe
-
Fußfessel statt Haftanstalt: Österreichischer Investor Benko darf in Hausarrest
-
Bahnrad-WM: Teamsprinterinnen auf Medaillenkurs - Männer raus
-
"Nicht unterschätzen": Freiburg hofft auf guten Europa-Start
-
Google stellt seine KI-Modelle ausgewählten europäischen Forschern zur Verfügung
-
Trump kündigt "massive" Erkundungen von Öl- und Gasvorkommen auf Grönland an
-
"Keine Warnung": Selenskyj kritisiert westliche Partner nach neuen russischen Angriffen
-
Lungenkrebs: Papst Leo XIV. erholt sich von Operation
-
Unterbrochene Sondierungen in Berlin: Evers bringt CDU-geführte Koalition ins Gespräch
-
Grünen-Chef Banaszak: Interne Diskussionen bei Berliner Linkspartei nicht beendet
-
Baumann hofft auf DFB-Rückkehr: "Fühle mich fit"
-
Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke
-
Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt: CDU bei drittem Wahlgang in Plenum
-
US-Chipriese Nvidia investiert in Arzttermin-Plattform Doctolib
-
Linken-Vorsitzende Schwerdtner bedauert Sondierungsstopp in Berlin
-
"Großartig": Tripic feiert Olise-Rot
-
NHL: Draisaitl trifft, Stützle verliert
-
MLB: Tampa Bay gleicht aus
-
NHL: Stützle verliert, Grubauer glänzt
-
Kompany kritisiert Spielweise: "Einfach nicht schlau"
-
"Weltklasse": Sonderlob für Matchwinnerin Bühl
-
Ricken wiegelt ab: "Keine Ausreden"
-
US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung
-
Merz gibt im Bundestag Regierungserklärung zum EU-Gipfel ab
-
Prozess gegen Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung beginnt in Hamburg
-
EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat
-
Kabinett befasst sich mit Stärkung von Kinderschutz im Netz
-
Welthungerhilfe: Weltweite Krisen treiben den Hunger weltweit an
-
Papst Leo XIV. hat Lungenkrebs - Teil von Lungenflügel entfernt
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj zu Besuch bei Burnham in London erwartet
-
Trump-Pläne durchkreuzt: US-Richterin stoppt Baumfällungen auf Golfplatz bis 26. Oktober
-
Vatikan: Papst an Lungenkrebs erkrankt - Unterlappen von Lungenflügel entfernt
-
Dreierpack in Mailand: Tresoldi schießt Brügge zum Sieg
-
Dank Kane: Bayern wenden Kunstrasen-Katastrophe ab
-
Nach Bundesliga-Gala: Leipzig gelingt Befreiungsschlag
-
Mord an Tupac Shakur: Bandenchef zu mindestens 40 Jahren Haft verurteilt
-
Attentatspläne gegen Tusk: Sprengsätze bei Verdächtigem gefunden
-
Eurojackpot geknackt: 120 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Felipe VI. nennt Exklaven Ceuta und Melilla "unveräußerlichen Teil" Spaniens
-
Vatikan: Lungen-OP von Papst Leo XIV. "erfolgreich" vollzogen
-
Antisemitismusstreit: Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linker
-
FC Bayern mit Urbig und sechs Wechseln
-
Dank Bühl und Dallmann: DFB-Frauen schlagen auch Japan
-
Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linkspartei
-
Nach Skandal-Berichten: Trump fordert US-Botschafterin in Athen zu Rückzug auf
-
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Missbrauchsgesetz
-
Deutschland für drei Jahre in UN-Menschenrechtsrat gewählt
-
Lobeshymne auf den Präsidenten: Trump-Sprecherin Zacharia absolviert ersten Auftritt
Nachhaftung für Atomausstieg: Beschwerde von Zweckverband scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung zur Haftung für den Atomausstieg ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht nahm nach Angaben vom Dienstag die Beschwerde eines sogenannten Zweckverbands, zu dem sich neun Landkreise in Baden-Württemberg zusammenschlossen, nicht zur Entscheidung an. Der Verband befürchtete, im Extremfall für die Kosten des Rückbaus bestimmter Atomkraftwerke aufkommen zu müssen. (Az. 2 BvR 490/18)
Zu einem Zweckverband können sich Gemeinden oder Gemeindeverbände zusammenschließen, um bestimmte öffentliche Aufgaben zusammen zu erfüllen. Hier sollte die Stromversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner sichergestellt werden. Der Verband hält über ein Tochterunternehmen knapp 47 Prozent der Aktien des Energiekonzerns EnBW, zu dem fünf Kernkraftwerke gehören.
Das Nachhaftungsgesetz von 2017 bestimmt, dass Mutterkonzerne zeitlich begrenzt für den Rückbau der Kraftwerke und die Entsorgung des Atommülls aufkommen müssen, wenn der Betreiber es nicht kann. Der Zweckverband befürchtete, dass er bei einer weiten Auslegung der Regelung als ein solches herrschendes Unternehmen gelten könne. Er sah sich im Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt, das im Grundgesetz geregelt ist.
Landkreise bräuchten eine finanzielle Mindestausstattung, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, argumentierte er. Im Fall der Nachhaftung wäre nicht mehr genug Geld vorhanden. Die wirtschaftliche Existenz eines Landkreises, der sich zusätzlich einzeln an das Gericht wandte, sei in einem solchen Fall in Gefahr.
Ein Zweckverband ist aber weder eine Gemeinde noch ein Gemeindeverband, wie das Gericht erklärte. Darum sei er hier nicht beschwerdefähig. Der Verband sei auch nicht selbst operativ in der Stromversorgung tätig, sondern nur mittelbar an einem privatrechtlichen Energieversorgungsunternehmen beteiligt.
Es sei nicht ersichtlich, dass die Stromversorgung der Einwohner gefährdet wäre, wenn der Zweckverband sein Engegament aufgeben müsse. Die Beschwerde wurde für unzulässig erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.
C.Meier--BTB