-
Schmuggel von viereinhalb Tonnen Kokain: Bundesgerichtshof verwirft Revisionen
-
Schwedens Wahlsiegerin Andersson scheitert erneut mit Regierungsbildung
-
Beiß-Attacke in Flugzeug: US-Schauspielerin Selma Blair festgenommen
-
Arbeitgeber fordern mehr Tempo bei Reformen - Merz wirbt für Zuversicht
-
Frankreichs Nationaversammlung stimmt über Missbrauchsgesetz ab
-
"Mutmaßliche Luftnotlage": Flugbetrieb an Nürnberger Flughafen eingestellt
-
Unterbringung in Psychiatrie wegen Tötung in Gemeinschaftsunterkunft in Hessen
-
Beauftragte Ataman: Wechseljahre müssen raus aus der Tabuzone
-
IWF erwartet mehr Wirtschaftswachstum für Deutschland - Warnung vor Abwärtsrisiken
-
Mecklenburg-Vorpommern: Sechs Jahre Haft für sexuellen Kindesmissbrauch in Asien
-
Tod von "Breaking Bad"-Star: US-Schauspieler RJ Mitte mit 34 Jahren gestorben
-
Mann stürzt bei Baumpflegearbeiten in Schleswig-Holstein von Kran und stirbt
-
Block-Prozess: Gericht beschlagnahmt Aufzeichnungen von Journalistin
-
Ungarisches Parlament beschließt Änderung von umstrittenem LGBTQ-Gesetz
-
Hundehalterin in Hessen bei Rettungsaktion verletzt: Schmerzensgeld rechtens
-
Rückkehr nach Afrika: Formel 1 fährt in Ruanda
-
Deutsche Weinbaubetriebe erwarten höhere Weinernte als im letzten Jahr
-
Umfrage: 17 Prozent der Deutschen beantragten Verwaltungsleistung online
-
Schülerproteste in Frankreich: Neuer Aktionstag mit Demonstrationen
-
Nach Schuldspruch wegen Mords an Tupac Shakur: Verkündung des Strafmaßes für Bandenchef
-
Bis 2029: BVB verlängert Vertrag mit Kovac
-
Mögliche Drohne stört vorübergehend Flugbetrieb an Nürnberger Flughafen
-
Hohe Energiepreise: Inflation im September so hoch wie seit Ende 2023 nicht mehr
-
Milliarden-Einsparungen geplant: Frankreichs Parlament beginnt Haushaltsdebatte
-
Wadephul sichert Ukraine vor Sicherheitsforum in Warschau Unterstützung zu
-
Vorteile für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
-
Produktion von Lebkuchen in Deutschland deutlich gesunken
-
Urteil: Kein Schadenersatz für Hotelgast nach Verletzung durch Silvesterfeuerwerk
-
Weniger Sterbefälle in drittem Quartal - Vorübergehender Anstieg in heißen Wochen
-
Tödliche Polizeischüsse auf Bewaffneten in Tuttlingen: Pistole war nicht echt
-
Regierungschef will Liveübertragung von US-Hinrichtung in Australien verhindern
-
Feuerwerk um 1.15 Uhr: Bayern-Nachtruhe gestört
-
Hohe Energiepreise: Inflation steigt im September auf Höchststand seit Ende 2023
-
Rente: CDU erwartet von neuem Minister Schweitzer Festhalten an Koalitionsbeschlüssen
-
Brennender Transporter: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
-
Bas-Rücktritt: SPD-Generalsekretär Klüssendorf sieht Koalition nicht gefährdet
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote und fünf Verletzte bei Wohnhausbrand in Bochum
-
Umfrage: Passendes Auto macht glücklicher als teures
-
Sturm nach Pucktreffer am Kopf ins Krankenhaus eingeliefert
-
US-Schauspielerin Selma Blair nach Vorfall auf Flug festgenommen
-
Fünf Tote durch Hurrikan "Simon" und Sturm "Rachel" in Mexiko
-
Bills gewinnen wilden Schlagabtausch bei den Rams
-
Neue Sprinterzüge und weiter viele Baustellen: Neuer DB-Fahrplan ab Mittwoch buchbar
-
Stützle trifft und legt auf: Ottawa schlägt die Devils
-
FC Bayern: "Jonas muss nicht werden wie Manu"
-
IWF hebt Wachstumsprognose für Deutschland und warnt vor "zweigeteiltem" Ausblick für Welt
-
Nach Rennunfall: BGH prüft Versicherungsschutz von Motorradfahrer
-
Strafmaß in Prozess um Mord an Rapper Tupac Shakur wird verkündet
-
Spaniens König Felipe VI. besucht Exklave Ceuta in Nordafrika
-
Wadephul nimmt an internationalem Sicherheitsforum in Warschau teil
Urteil zu Onlinesuche: Google kündigt "zu gegebener Zeit" Berufung an
Der Internetkonzern Google hat angekündigt, möglicherweise Rechtsmittel gegen ein Urteil gegen ihn wegen wettbewerbswidriger Praktiken bei der Onlinesuche einzulegen. Der Konzern bereite sich darauf vor, "zu gegebener Zeit Berufung" gegen das Urteil vom vergangenen Jahr einzulegen, erklärte Google am Samstag im Onlinedienst X. Einen Tag zuvor hatte das Unternehmen bei einer Anhörung dafür plädiert, eine Forderung des US-Justizministeriums zur Abtrennung der Suchmaschine Chrome zurückzuweisen.
Das Unternehmen werde nun die Stellungnahme des Gerichts abwarten, hieß es seitens des Konzerns. Google sei "weiterhin fest davon überzeugt", dass die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts "falsch war".
Die Anhörung am Freitag markierte den Abschluss des Kartellverfahrens zur Bestimmung des Strafmaßes für Google. Die Entscheidung des Richters wird bis August erwartet.
Ein Bundesrichter in Washington hatte Google im August vergangenen Jahres schuldig befunden, mit seiner Suchmaschine eine illegale Monopolbildung betrieben zu haben. Das Urteil bezieht sich auf die Milliardensummen, die Google über die Jahre an Unternehmen wie den iPhone-Hersteller Apple für die Vorinstallation seiner Suchmaschine gezahlt hat.
Im November hatte das US-Justizministerium das zuständige Bundesgericht aufgefordert, den Verkauf des Browsers Chrome durch Google anzuordnen. Zudem soll Google nach Vorstellung des Ministeriums keine Exklusivverträge mit Smartphone-Herstellern abschließen, um seine Suchmaschine als Standardeinstellung vorzuinstallieren. Außerdem soll der Technologieriese dazu verpflichtet werden, die Daten zu teilen, die er zur Erstellung der Suchergebnisse seiner Suchmaschine verwendet.
Der Vorschlag des Ministeriums behalte "der Regierung und nicht dem Gericht das Recht vor, zu entscheiden, wer auf die Daten von Google-Nutzern zugreifen darf", erklärte das Unternehmen am Samstag. Der Konzern argumentierte zudem, dass er nun einer beispiellosen Konkurrenz durch KI-gestützte Technologien wie ChatGPT gegenüberstehe. Diese generativen Modelle könnten selbst ins Internet gehen und die Fragen der Nutzer direkt beantworten, ohne dass diese eine Suchmaschine bemühen müssten.
Der Gegenvorschlag des Konzern umfasst weitaus begrenztere Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit für Telefonanbieter, den App-Store Google Play vorzuinstallieren, nicht aber Chrome oder die Suchmaschine.
P.Anderson--BTB