-
US-Medien: Chef des Geheimdienstes CIA zu Gesprächen in Moskau
-
Französischer Präsidentschaftskandidat Glucksmann klettert auf Windrad
-
Bangladesch: Zehntausende Rohingya protestieren gegen Bedingungen in Flüchtlingslagern
-
Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen
-
Teilnehmende berichten von guter Atmosphäre bei Kabinettsklausur in Neuhardenberg
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" schwere Straftäter
-
Feuerwehr rettet in Hessen Pferd aus Güllegrube
-
BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
-
Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik
-
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt
-
Israelische Siedler im Westjordanland greifen AFP-Journalisten an
-
Medien: Finanzministerium für Ausweitung der Zuckersteuer - Kritik aus Union
-
Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus
-
US-Sanktionen gegen Partner des Iran: China will seine Interessen schützen
-
Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen
-
Unicef: Einer Million Kinder in Afghanistan droht Tod durch Unterernährung
-
"Bild": Finanzministerium präzisiert Pläne für Zuckersteuer
-
FC Bayern: Gwinn "sehr nah" vor ihrem Comeback
-
Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise
-
Neuer vor Auftakt: "Gibt nichts Schöneres"
-
Urteil: Land muss Polizisten nach Amokfahrt von Trier kein Schmerzensgeld zahlen
-
Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben - "großenteils" Straftäter
-
Gewinn von Spielzeughersteller Lego im ersten Halbjahr "besser als erwartet"
-
VW-Chef Blume zu möglichen Stellenstreichungen: "Etwa die Hälfte" in Deutschland
-
Korruptionsverdacht: Früherer armenischer Präsident Kotscharjan festgenommen
-
Baden-Württemberg: Ausgebüxter Papagei macht es sich auf fremdem Balkon gemütlich
-
Cooler Aufritt mit ärztlichem Attest: Nepals Regierungschef darf weiter mit Sonnenbrille ins Parlament
-
TÜV-Verband: E-Autos in Deutschland "auf dem Weg zum Mainstream"
-
Steinmeier wirbt für weitere Zuwanderung - Warnung vor Nationalismus
-
Lobbyranking: Fortschritte bei Transparenz - aber Probleme bei Umsetzung von Regeln
-
VW-Chef Blume trifft auf Beschäftigte - Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt
-
Per Notruf aus fahrendem Auto: Achtjährige stoppt Trunkenheitsfahrt ihrer Mutter
-
Zwei Spiele gesperrt: Bensebaini fehlt BVB bei Pokalauftakt
-
Kanzler ruft trotz wirtschaftlicher Probleme zur Zuversicht auf
-
Merz zu hybriden Angriffen: Urheber werden dafür bezahlen
-
75-Jähriger umfährt Schranken: Tödlicher Bahnunfall in Schleswig-Holstein
-
Medien: Bayern auch zum Ligastart ohne Musiala
-
Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz
-
Merz bekennt sich vor Kabinettsklausur zu Kampf gegen Klimawandel
-
Menschenrechtsgericht fordert Freilassung des in der Türkei inhaftierten Kulturförderers Kavala
-
Deutsche Wirtschaft zeigt sich deutlich widerstandsfähiger als erwartet
-
Ifo-Institut: Stimmung bei deutschen Unternehmen im August aufgehellt
-
Kühlschrank für Menschen soll japanische Arbeiter vor Hitze schützen
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni - Branche sieht noch keine Wende
-
Medienberichte: Weitere Drohne und Sprengstoff nach Vorfall in Leipzig gefunden
-
Müller und Hummels investieren in portugiesischen Erstligisten
-
Rheinland-Pfalz: Ehrlicher 13-Jähriger bringt gefundene 500 Euro zu Polizei
-
Digitale Medien an der Spitze: Freizeit-Monitor 2026 mit klarem Ergebnis
-
Warken vor Klausur: Stärkung des Wirtschaftsstandorts ist zentrale Aufgabe
-
Deutliches Auftragsplus für Baugewerbe im Juni
Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen
Für die in Arbeitsverträgen häufigen Verweise auf einen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgebern die Rosinenpickerei erschwert. Nach einem am Mittwoch in Erfurt veröffentlichten Urteil unterliegt ein Arbeitsvertrag der vollen gerichtlichen Kontrolle, wenn er nicht den gesamten Tarifvertrag in Bezug nimmt, sondern teils abweichende Regelungen trifft. (Az. 10 AZR 162/24)
Von Arbeitgebern formularmäßig verwendete Arbeitsverträge gelten rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wie diese unterliegen sie daher einer gerichtlichen Kontrolle, um eine einseitige Benachteiligung der schwächeren Seite – etwa Verbraucher, Mieter oder eben Arbeitnehmer – zu vermeiden.
Für Tarifverträge gilt dies nicht. Gesetzgeber und Arbeitsgerichte gehen hier davon aus, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf Augenhöhe verhandeln und daher ein für beide Seiten angemessenes Gesamtpaket schnüren.
Der Kläger im Streitfall war Rettungssanitäter in Hessen. Sein Arbeitsvertrag richtete sich weitgehend nach dem Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wich aber in mehreren Punkten davon ab.
Im November 2021 hatte der Rettungssanitäter ein Weihnachtsgeld in Höhe von 2767 Euro erhalten. Im Januar kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. März 2022. Unter Hinweis auf den DRK-Reformtarif forderte der Arbeitgeber die Jahressonderzahlung zurück.
Das BAG urteilte nun, dass der Rettungssanitäter das Geld behalten darf. Zwar seien die tarifvertraglichen Voraussetzungen für eine Rückzahlung erfüllt. Auf das für Tarifverträge bestehende "Kontrollprivileg" könne sich der Arbeitgeber aber nicht berufen, weil der von ihm vorformulierte Arbeitsvertrag teils abweichende Regelungen enthalte.
Zur Begründung betonten die Erfurter Richter, dass erst "die Gesamtheit der Regelungen eines Tarifvertrags" die Vermutung rechtfertige, dass er die gegenläufigen Interessen angemessen ausgleicht. Unschädlich seien lediglich ergänzende Klauseln zu Fragen, die der in Bezug genommene Tarifvertrag nicht regelt.
Daher unterliege hier der Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Kontrolle. Diese ergebe, dass die Rückzahlung den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Denn nach der tariflichen Klausel solle das Weihnachtsgeld nicht nur die Betriebstreue belohnen, sondern sei auch rückwirkend als "Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung" gedacht.
R.Adler--BTB