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Erneute Drohnensichtungen am Flughafen München - Betrieb zeitweise eingestellt
Nach dem Stopp des Flugverkehrs wegen erneuter Drohnensichtungen am Flughafen München müssen Passagiere auch am Samstag mit Störungen rechnen. Seit 07.00 Uhr sei der Betrieb "schrittweise" wieder aufgenommen worden, teilte Deutschlands zweitgrößter Airport auf seiner Webseite mit. Passagiere würden weiterhin gebeten, sich vor der Anfahrt zum Flughafen auf der Homepage ihrer Airline zu informieren. Am Freitag hatte der Flughafen den zweiten Abend in Folge den Flugbetrieb wegen Drohnensichtungen einstellen müssen.
Die Airlines seien dabei, "ihre Flugpläne anzupassen und Passagiere umzubuchen", teilte eine Flughafensprecherin der Nachrichtenagentur AFP mit. Zum jetzigen Zeitpunkt lägen "keine genauen Zahlen zu Annullierungen und Verspätungen" am Samstag vor. "Es ist den ganzen Tag über mit Verzögerungen im Betriebsablauf zu rechnen."
In der Nacht hatten erneute Drohnensichtungen dafür gesorgt, dass der Airport den zweiten Abend in Folge den Flugbetrieb einstellen musste. Die Drohnen wurden am Freitag nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizei um kurz vor 23.00 Uhr im Bereich der Nord- und der Südbahn gesehen. "Die Drohnen entfernten sich sofort, noch bevor sie identifiziert werden konnten."
Zuvor waren die Beamten nach Polizeiangaben einem Hinweis über eine mögliche Drohnensichtung nachgegangen. Die Flugsicherung habe den Flugbetrieb gegen 21.30 Uhr vorsorglich eingeschränkt und bis auf Weiteres eingestellt.
Dutzende Flüge und rund 6500 Passagiere waren betroffen: Wegen der Einstellung des Flugbetriebs am Freitagabend hätten 23 ankommende Flüge umgeleitet werden müssen, erklärte der Flughafen gegenüber AFP. Zwölf Flüge nach München seien annulliert worden. 46 Abflüge konnten den Angaben zufolge nicht wie geplant stattfinden, sie mussten demnach annulliert oder auf Samstag verschoben werden. Für die Passagiere seien Feldbetten aufgestellt worden. Zudem seien Decken, Getränke und Snacks verteilt worden.
Eigentlich hätte der Flugbetrieb am Samstag ab 05.00 Uhr wieder beginnen sollen - jedoch verzögerte sich dies "aufgrund von Drohnensichtungen in den frühen Morgenstunden", wie der Airport erklärte. Die Bundespolizei teilte dazu auf Anfrage der AFP mit, sie sei "gegen 03:15 Uhr einem erneuten Hinweis zu einer Drohnensichtung nachgegangen, aber ohne weitere Feststellungen".
Wegen Sichtungen im Umfeld und über dem Flughafen war der Betrieb am Flughafen München schon am Donnerstagabend eingestellt worden, knapp 3000 Passagiere waren nach Flughafenangaben betroffen. Unklar war, ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte. Ein Verursacher konnte nach Polizeiangaben nicht identifiziert werden. Am Freitagmorgen lief der Betrieb dann wieder an. Die Vorfälle ereigneten sich just zur Zeit des Münchner Oktoberfestes, dem größten Volksfest der Welt, zu dem viele Besucher auch aus dem Ausland anreisen.
Nach dem Vorfall hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mehr Geld für die Drohnenabwehr gefordert. "Wir brauchen jetzt mehr Finanzierung, Förderung und Forschung", erklärte Dobrindt am Freitag.
Zuletzt hatten zahlreiche Überflüge von Drohnen unbekannter Herkunft über dänischen Flughäfen und Militäreinrichtungen für Aufsehen gesorgt. Auch über Schleswig-Holstein wurden vergangene Woche Drohnen gesichtet.
Dobrindt sprach vor einigen Tagen von einer gestiegenen Gefahr für die Sicherheit in Deutschland und kündigte den Aufbau eines neuen Drohnenabwehrzentrums an. Zur Bekämpfung der Drohnen soll nach seinen Plänen bald auch die Bundeswehr eingesetzt werden dürfen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warnte allerdings vor weitreichenden Einsätzen der Bundeswehr im Innern zur Drohnenabwehr. "Drohnenabwehr ist eine sicherheitspolitische Kernaufgabe", sagte Hubig der "Welt am Sonntag". "Bei Drohnenangriffen im Innern ist die Polizei gefragt." Wo der Rechtsrahmen nachjustiert werden müsse, werde das geschehen. "Einsätze der Bundeswehr im Inneren sind aus guten Gründen nur in sehr engen Grenzen zulässig – und dabei muss es bleiben."
Im Januar hatte die Vorgängerregierung im Kabinett bereits eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, damit die Bundeswehr Drohnen künftig auch abschießen kann. Die Vorlage wurde aber dann wegen des Regierungswechsels nicht mehr im Parlament verabschiedet. Bislang dürfen die Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben.
W.Lapointe--BTB