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Drogenbeauftragter Streeck für gestaffelte Altersfreigaben bei Apps
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), hat sich für Altersfreigaben und Schutzmechanismen für digitale Netzwerke nach dem Vorbild der FSK ausgesprochen. "Ich halte es für sinnvoll, über gestaffelte Altersgrenzen nachzudenken - ähnlich wie bei der FSK im Filmbereich", sagte Streeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Vorstellbar sei etwa, dass bestimmte Funktionen oder Inhalte in Apps erst mit zunehmendem Alter freigeschaltet würden.
Besonders Algorithmen, die auf immer längere Nutzungszeiten abzielen, müssten altersgerecht begrenzt werden, forderte Streeck. "Kinder brauchen Schutzräume, keine Endlosschleifen." FSK steht für Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Die Organisation prüft Filme und andere Medien und vergibt eine gesetzlich bindende Altersfreigabe für Kinder und Jugendliche ab 0, sechs, zwölf, 16 oder 18 Jahren.
Hintergrund für Streecks Vorstoß ist eine aktuelle Studie der DAK-Gesundheit, wonach Kinder und Jugendliche an einem normalen Wochentag durchschnittlich 150 Minuten in digitalen Netzwerken verbringen, am Wochenende 224 Minuten. Streeck betonte in den Funke-Zeitungen: "Entscheidend ist nicht die Zahl der Minuten, sondern was dabei auf der Strecke bleibt." Wenn Freundschaften, Bewegung, Hobbys oder schulische Leistungen litten, könne Mediennutzung zur Sucht werden.
Neben Altersvorgaben brauche es "konsequent durchgesetzte Regeln" und eine stärkere Verpflichtung der Plattformen, Risiken süchtig machender Designs zu verringern, betonte Streeck. Ein einfaches Beispiel zeige das Problem: "Ein Kind schaut ein Video mit Winnie Pooh und bekommt sofort weitere ähnliche Inhalte angeboten - der Algorithmus sorgt dafür, dass es weiterschaut und kaum aufhören kann. Das halte ich für problematisch."
S.Keller--BTB