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EU-Staaten einigen sich auf Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro für kleine Pakete
Ab Juli wird auf Waren im Wert von weniger als 150 Euro, die in die EU geschickt werden, eine Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro erhoben. Darauf einigten sich am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure sprach von einem "großen Erfolg für die Europäische Union".
Im Jahr 2024 gelangten rund 4,6 Milliarden Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro auf den europäischen Markt – das sind über 145 pro Sekunde. Von diesem Gesamtvolumen stammten 91 Prozent aus China.
Die Finanzminister hatten sich bereits im November grundsätzlich darauf verständigt, die Zollbefreiung für kleine Pakete aufzuheben und dies so "bald wie möglich" umzusetzen. Ursprünglichen Plänen zufolge sollte die Ausnahme erst 2028 wegfallen. Auf Druck vor allem aus Frankreich geschieht dies nun aber in Form der nun beschlossenen Interimslösung bereits im kommenden Jahr.
Eine Anwendung der üblichen Zollregelungen auf kleine Pakete würde die Zollbehörden überlasten - die Sätze variieren je nach Produktkategorie oder -unterkategorie und Einfuhrland.
Die neue Regelung sieht vor, dass pro versandter Ware unter einem Wert von 150 Euro eine Gebühr von drei Euro erhoben wird. Diese Gebühr bleibt auch dann bei drei Euro, wenn in einem Paket mehrere Exemplare eines Produkts gesendet werden. Für jedes weitere andere Produkt in dem Paket werden erneut drei Euro Gebühr fällig.
Frankreichs Finanzminister Lescure hatte vor der Abstimmung betont, die kleinen Pakete stellten "einen unlauteren Wettbewerb gegenüber den Geschäften in den Innenstädten dar, die Steuern zahlen." Frankreich steht gerade wegen des Verkaufs von kinderpornographischen Sexpuppen und Waffen auf Kriegsfuß mit dem Online-Händler Shein.
Auch EU-Handelskommissar Maros Sefcovic hatte sich für eine schnelle Regelung stark gemacht. Der geplante Zeitrahmen sei "mit der Dringlichkeit der Situation unvereinbar", schrieb er an die Finanzminister. Diese "Wettbewerbsverzerrung" müsse "unverzüglich beseitigt" werden.
M.Ouellet--BTB