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Bericht: Sozialstaatskommission schlägt umfassenden Umbau bei Hilfsleistungen vor
Eine von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eingesetzte Fachkommission schlägt einem Bericht zufolge einen umfassenden Umbau staatlicher Sozialleistungen vor. So solle die künftige Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einer Hilfe vereint werden: Dies geht aus dem Bericht der Sozialstaatskommission hervor, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" am Montag vorab zitierte. Offiziell sollen die Empfehlungen am Dienstag vorgestellt werden.
Die Zusammenlegung von Sozialleistungen soll den bisherigen Zustand beenden, wonach Bürgerinnen und Bürger für unterschiedliche Unterstützungsleistungen mehrere Anträge in mehreren Behörden stellen müssen und eine Behörde die Menschen mitunter zur nächsten Behörde weiter schickt. Laut "Süddeutscher Zeitung" enthält der Kommissionsbericht 26 konkrete Empfehlungen, die von Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden sollen.
Die Empfehlungen sollen den Angaben nach zudem bewirken, dass die verschiedenen Sozialleistungen besser aufeinander abgestimmt werden - und dass somit ungewollte Folgen für die Beziehenden vermieden werden. Dies betrifft etwa Fälle von Hilfebeziehenden, die ihre Arbeitszeit ausweiten - am Ende aber nicht mehr Geld zur Verfügung haben, weil der höhere Verdienst dazu führt, dass der Staat Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung stark kürzt. Diese Anrechnungsregeln will die Kommission laut "SZ" geändert sehen.
Auch das Verweisen auf andere Sozialämter - das gefürchtete Behörden-Pingpong - soll demnach aufhören. Die Kommission schlägt laut "SZ" eine klare Arbeitsteilung vor: Für alle grundsätzlich erwerbsfähigen Leistungsbezieher - also Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können - wären künftig die Jobcenter zuständig; für alle anderen, beispielsweise erwerbsunfähige Menschen, die Sozialämter von Städten und Gemeinden.
Für eine "vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur" sei allerdings eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die nun "schnellstmöglich" angegangen werden solle, zitiert die Zeitung aus dem Abschlussbericht. Der entsprechende Grundgesetz-Artikel 91e schreibt bisher eine andere Arbeitsteilung vor.
Mit einem "digitalen Neustart des Sozialstaats" solle es zudem einen umfassenden Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden von Bund, Ländern und Gemeinden geben - etwa zwischen Jobcentern, dem kommunalen Sozialamt und der Wohngeldstelle. Die Behörden sollen so untereinander die Daten übermitteln können und damit verhindern, dass Bürger bei jedem Antrag immer wieder neu die weitgehend gleichen Angaben in lange Formulare eingeben müssen. Das Kindergeld solle künftig nach der Geburt ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.
Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden vielmehr von den staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag. Federführend war das Bundesarbeitsministerium unter Bas.
Die Kommission will den Bericht am Dienstag an Ministerin Bas übergeben. Sie hatte den Auftrag, konkrete Vorschläge für eine effizienteren und bürgerfreundlichere Sozialverwaltung auszuarbeiten. Das Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger soll dabei nicht sinken.
Der Fokus der Kommission lag auf steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Für die von der Koalition anvisierte Reform beitragsfinanzierter Systeme wie etwa die Rente oder die Krankenversicherung arbeiten derzeit weitere Kommissionen gesonderte Empfehlungen aus.
I.Meyer--BTB