-
WNBA: Fiebich verliert auch zweites Halbfinale mit New York
-
Steinmeier beginnt zweitägigen Staatsbesuch in Frankreich
-
Bundestag debattiert über Einkommensteuerreform
-
EU-Handelskommissar Sefcovic trifft chinesischen Handelsminister Wang
-
Finanzminister der Eurogruppe treffen sich zu Beratungen in Luxemburg
-
Bundesgerichtshof prüft Setzen von Cookies ohne Einwilligung
-
Britischer Premierminister Burnham zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Ex-Geisel Eli Scharabi erinnert in Tel Aviv an Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren
-
Brasiliens Präsident Lula veröffentlicht erstmals Selfie-Video in Onlinediensten
-
Ronaldo adelt Messi: "Mein voller Respekt"
-
US-Regierung nennt Negativschlagzeilen über "USS Lincoln" Stimmungsmache
-
FIFA-Wahl: Vega will Infantino herausfordern
-
Proteste in Izmir nach Wechsel des Bürgermeisters zur Regierungspartei AKP
-
Handball: Magdeburg feiert Sieg im Schlüsselspiel
-
Von Zwangsräumung betroffene Spanierin Maricarmen gestorben
-
Mieterverband: Zwangsgeräumte Spanierin Maricarmen gestorben
-
"Inakzeptable Bedingungen": Golfstar Rahm verlässt LIV-Tour
-
US-Außenminister Rubio fordert Europa zum Erwachen aus "langem Schlaf" auf
-
Möglicher Pestfall in Russland: WHO kann keine umfassende Risikobewertung vornehmen
-
Sachsen-Anhalt: SPD beendet Initiative für Regierungsbildung an AfD vorbei
-
Nur noch Platz 13: DFB-Team rutscht weiter ab
-
Lange Themenliste: Koalitionsausschuss in Berlin zusammengekommen
-
Jahrestag des Hamas-Angriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas
-
Mindestens 24 Tote bei russischen Angriffen in der Ukraine - darunter vier Kinder
-
Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"
-
Gedenken an 7. Oktober: Dobrindt warnt vor Antisemiten an der Regierung
-
Steinmeier vor Besuch in Frankreich: Internationale Entwicklung macht uns Sorge
-
Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert
-
Trotz Handelshürden: Globalisierung erreicht laut Studie dank KI-Boom Rekordwert
-
Jahrestag des Hamas-Überfalls: New Yorks Bürgermeister wirft Israel "Genozid" vor
-
Mögliche Puma-Sichtung nahe München: Polizei übernimmt Spurensuche
-
Verdacht auf Spionage: Ehemaliger BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Drittes Vorgespräch über Rot-Grün-Rot in Berlin - Warnungen vor Koalition
-
Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
-
Neue Stromleitung in Moldau wird nach US-Präsident Trump benannt
-
CDU nach Wahl von AfD-Landtagspräsident Rausch unter Druck
-
Statue eines nackten Donald Trump sorgt für Aufsehen im EU-Parlament
-
DFB-Newcomerin Baum: "Kindheitstraum in Erfüllung gegangen"
-
Mutmaßlicher Spionagefall um Hanning: Aserbaidschan protestiert bei Bundesregierung
-
Klage für bessere Luft: Bundesgericht befragt europäische Richter
-
Steinmeier zum Staatsbesuch in Frankreich: Raumfahrt und Verteidigung
-
Raffineriemargen von Shell erreichen Rekordhoch
-
"Wertschätzung unfassbar groß": BVB vor Verlängerung mit Kovac
-
Tankrabatt kommt größtenteils bei Autofahrern an - Spritpreise deutlich gesunken
-
Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu
-
Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich
-
Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf
-
14 Tote bei russischem Raketenangriff auf Wohngebäude im Norden der Ukraine
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
Wellnessmassagen an Sonn- und Feiertagen: Firma siegt vor Gericht gegen Behörde
Angestellte Masseurinnen und Masseure dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge von ihrer Firma auch an Sonn- und Feiertagen für Wellnessmassagen eingesetzt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach Angaben vom Montag in einem Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen und dem Berliner Landesamt für Arbeitsschutz um die Auslegung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gericht gab einem Eilantrag der Firma statt, eine Beschwerde dagegen ist allerdings noch möglich. (Az. VG 4 L 508/25)
Laut Gericht kann sich das Unternehmen, das mehrere Massagestudios in der Hauptstadt betreibt, bei summarischer Prüfung des Sachverhalts auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand zur Sonn- und Feiertagsarbeit für seine Angestellten berufen. Es kam damit zu einem anderen Ergebnis als das Amt für Arbeitsschutz, dass der Firma 2025 untersagt hatte, durch Beschäftige auch an diesen Tagen Wellnessmassagen vornehmen zu lassen.
"Nicht-medizinische Massagestudios" seien als "Erholungseinrichtungen" im gesetzlichen Sinne einzustufen und daher von den Ausnahmeregelungen des Arbeitszeitgesetzes erfasst, entschied das Gericht. Dies ergebe sich sowohl aus der Wortwahl als auch dem Sinn und Zweck der Regelung. Massagen dienten "der Steigerung des Wohlbefindens", betonten die Verwaltungsrichter. Auf etwaige weitere Details komme es nicht an.
Das Landesamt hatte die Ablehnung der beantragten Ausnahmegenehmigung demnach unter anderem damit begründet, dass das Gesetz eine Ausnahme nur für "aktive eigene Betätigung der Nutzer" vorsehe - und nicht für passive Inanspruchnahme einer Dienstleistung. Zudem bemängelte das Amt, dass das geplante Massageangebot nur von wenigen Kunden genutzt werde.
Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Es legt zugleich aber zahlreiche Branchen und Bereiche fest, in denen dies ausnahmsweise gestattet ist, sofern die entsprechenden Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können. Zu diesen gehören "Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen".
H.Seidel--BTB