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Bauministerium: Weniger Umweltprüfungen und Enteignung von Schrottimmobilien
Das Bundesbauministerium will unter anderem mit einem härteren Vorgehen gegen sogenannte Schrottimmobilien gegen den Wohnraummangel angehen. "Wo heute Schrottimmobilien nicht nur dem Stadtbild, sondern auch dem Wohnungsmarkt schaden, können die Kommunen durch Vorkaufsrechte besser ein- und durchgreifen, in letzter Konsequenz auch mit dem Instrument der Enteignung", erklärte das Ministerium am Donnerstag. Das Baugesetzbuch soll demnach entsprechend geändert werden.
Weitere Änderungen sollen das Bauen neuer Wohnungen einfacher machen, etwa indem weniger Umweltprüfungen vorgeschrieben werden. Naturschutzrechtliche Gutachten hätten dann künftig eine reguläre Bestandskraft von fünf Jahren. Dies würde den "Planungsprozesse deutlich beschleunigt", erklärte das Ministerium.
Zudem soll es mehr "beschleunigte Verfahren" geben, bei denen keine Umweltprüfung nötig ist. Bislang sind solche Gutachten vorgeschrieben, wenn mehr als 20.000 Quadratmeter Fläche durch Bebauung versiegelt würden. Der Grenzwert soll auf 30.000 Quadratmeter angehoben werden.
Das Vorkaufsrecht von Kommunen könnte außerdem nicht nur bei Schrottimmobilien ausgeweitet werden. So soll den Plänen des Bundesbauministeriums zufolge auch "profitorientiertem Ausverkauf oder Luxussanierung" vorgebeugt werden, indem die öffentliche Hand die Immobilien übernimmt.
"Das Baugesetzbuch steckt den Rahmen für unser Zusammenleben", erklärte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). "Es hat Einfluss auf die Frage nach gutem Wohnraum, sicheren Orten und einer lebendigen Nachbarschaft." Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen demnach den Kommunen den richtigen "Instrumentenkoffer" an die Hand geben, um etwa Schrottimmobilien zu bekämpfen.
I.Meyer--BTB