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Kindschaftsrecht: Hubig will Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt einschränken
Unter häuslicher Gewalt zwischen den Eltern leiden auch die Kinder - nun soll in solchen Fällen in letzter Konsequenz der Umgang mit den Kindern verboten werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Montag eine Reform des Kindschaftsrechts vor, die zum Beispiel auch Erleichterungen für nicht verheiratete Eltern vorsieht, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. "Familie muss ein sicherer Ort sein", bekräftigte Hubig.
Schon jetzt müssen Familiengerichte bei Verfahren zu Einschränkungen oder Entzug von Sorgerecht und Umgangsrecht häusliche Gewalt mit berücksichtigen. Es fehle aber an klaren Definitionen, erklärte das Justizministerium. Nun solle neben der klaren Definition von häuslicher Gewalt auch definiert werden, dass zum Kindeswohl "nicht nur der Schutz vor direkter Gewalt gegen das Kind gehört, sondern auch der Schutz vor miterlebter Gewalt".
In solchen Fällen der häuslichen Gewalt kann Tätern oder Täterinnen, die ihre Partnerin oder ihren Partner attackieren, also künftig der Umgang mit den Kindern verboten werden, auch Einschränkungen sind vorgesehen. Möglich ist laut Entwurf auch ein begleiteter Umgang mit fachlich geeignetem Personal. Einen automatischen Ausschluss des Umgangs mit den Kindern soll es aber nicht geben. Vielmehr solle jeweils immer der Einzelfall betrachtet werden.
"Kinder leiden, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben", bekräftigte Hubig. Umgangsrechte dürften außerdem nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue gefährdet sei, vom anderen attackiert zu werden. Letztlich gehe es um das Kindeswohl. In Fällen von häuslicher Gewalt soll durch die Reform auch klargestellt werden, dass "die Vermutung nicht gilt, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient".
Die Reform sieht außerdem vor, die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts bei unverheirateten Eltern zu erleichtern. Wenn beide Elternteile übereinstimmend die Vaterschaft anerkennen, sollen sie es künftig ohne weitere beurkundete Sorgeerklärungen bekommen, was derzeit noch nötig ist. Schließlich soll die Betreuung der Kinder durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nach einer Trennung in verschiedenen Modellen gestärkt werden. Dabei soll kein bestimmtes Modell vorgegeben werden.
Länder und Verbände haben nun bis zum 10. Juli Zeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Später muss das Gesetz auch noch durch den Bundestag, die Regierung rechnet damit, dass es "frühestens im Jahr 2027" in Kraft treten kann.
J.Fankhauser--BTB