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Sieg für Asterix-Verlag: Kein Markenschutz für Waffen namens "Obelix"
Waffen und Sprengstoff können nicht unter dem Namen "Obelix" geschützt werden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Mittwoch und gab dem französischen Verlag der "Asterix"-Comics, Les Éditions Albert René, damit Recht. Der Verlag befürchtete eine Schädigung des Rufs seiner eigenen Marke. (Az. T-24/25)
Eine polnische Firma hatte sich "Obelix" 2022 als Marke für Waffen, Munition und Sprengstoff eintragen lassen. Der Verlag beantragte beim EU-Markenamt EUIPO, die Marke für nichtig zu erklären. Dieses lehnte jedoch ab - unter anderem mit der Begründung, dass die Bekanntheit der älteren Marke nicht ausreichend nachgewiesen sei.
Daraufhin wandte sich der Verlag an das EU-Gericht. Dieses hob die Entscheidung des EUIPO nun auf. Das Amt habe bei seiner Analyse Fehler gemacht, erklärte es. Unter anderem wurden demnach Beweismittel nicht berücksichtigt, auf denen "Obelix" in Kombination mit "Asterix" verwendet wurde. Gegen das Urteil des Gerichts kann die polnische Firma noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgehen.
G.Schulte--BTB