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Bundeskabinett verabschiedet neues Heizungsgesetz
Nach monatelangen Verhandlungen hat die Bundesregierung die erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf. Die Pläne von Union und SPD sehen im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage vor, dass der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleibt, dafür sollen sie zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
"Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl", sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. "Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt."
Bereits die Ampel-Regierung hatte das GEG reformiert. Die Reform wurde als Heizungsgesetz bekannt und sah insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder "abzuschaffen".
Die 65-Prozent-Vorgabe, die andernfalls in ersten Fällen noch in diesem Jahr angewandt werden müsste, soll laut dem nun im Kabinett verabschiedeten Entwurf wegfallen, ebenso die Vorgabe, dass vor dem Einbau einer Gasheizung verpflichtend eine fachliche Beratung erfolgen muss. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung nicht vor.
Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, betonte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. "Darüber hinaus wird es eine Quote geben, die die Inverkehrbringer zu erbringen haben für die Beimischung von Biokraftstoffen", sagte die Ministerin.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Ab 2028 werden Vermieter dem Gesetzesentwurf zufolge zur Hälfte am CO2-Preis und den Netzkosten beteiligt. Ab 2029 müssen sie auch die Hälfte der Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen zahlen.
"Auch in Zukunft wird die Wärmepumpe eine dominierende und eine wichtige Technologie bleiben", betonte Reiche. "Wir werden diese weiter auskömmlich fördern." Nähere Angaben dazu enthält der Entwurf für die nun "Gebäudemodernisierungsgesetz" genannte Reform nicht. Der Bundestag muss sich nun damit befassen.
O.Bulka--BTB