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Gericht: Beschäftigte von Ryanair-Tochter können in Berlin Betriebsrat gründen
Beschäftigte von Airlines mit Sitz im Ausland können auch an einem deutschen Standort einen Betriebsrat gründen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch. Es ging um den Berliner Flughafen BER und die Ryanair-Tochter Malta Air. (Az. 7 ABR 7/25)
Diese hat in Berlin einen Standort mit etwa 320 Beschäftigten, die im Cockpit oder der Kabine arbeiten. Sie beginnen und beenden ihre Arbeit also im oder am Flugzeug. Entscheidungen etwa über Einstellungen und Entlassungen oder Beförderungen werden aber von der Leitung in Malta und Irland getroffen. Verhandlungen über eine Personalvertretung scheiterten.
Nach Initiativen zur Wahl eines Betriebsrats wollte die Fluggesellschaft gerichtlich feststellen lassen, dass am Stationierungsort BER kein Betriebsrat gebildet werden kann. Ihrer Auffassung nach ist das nur möglich, wenn auch der Hauptbetrieb in Deutschland sitzt.
Damit hatte die Airline schon vor dem Arbeitsgericht Cottbus und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg. Nun scheiterte die Beschwerde gegen diese Entscheidungen auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Ein Betriebsteil im rechtlichen Sinn kann dessen Beschluss zufolge auch dann vorliegen, wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte die Entscheidung. "Das Bundesarbeitsgericht hat heute sehr deutlich gemacht: Auch die Ryanair-Gruppe kann sich nicht durch trickreiche Konzernkonstruktionen oder formale Zuständigkeiten der Mitbestimmung entziehen", erklärte die stellvertretende Vorsitzende Christine Behle.
Verdi kritisierte erneut die Ankündigung von Ryanair, den Standort Berlin Ende Oktober zu schließen. Ryanair begründete das Ende April mit den hohen Gebühren am BER, die ab 2027 erneut um zehn Prozent angehoben würden. Die Abgabenlast sei seit der Corona-Pandemie bereits um die Hälfte gestiegen.
D.Schneider--BTB