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Rheinland-Pfalz darf frühere Hilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn nicht rückfordern
Das Land Rheinland-Pfalz kann keine Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück aus den Jahren 2017 und 2018 zurückfordern. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch und gab damit dem Insolvenzverwalter der früheren Betreibergesellschaft Flughafen Frankfurt Hahn GmbH Recht. Es ging um 10,3 Millionen Euro. (Az. 8 C 4.25)
Der Rechtsstreit dauerte einige Jahre; er begann schon vor der Insolvenz der Gesellschaft 2021 und spielte sich am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und an deutschen Gerichten ab. Die Richterinnen und Richter in Leipzig entschieden nun, dass Rheinland-Pfalz die Gewährung der Beihilfen nicht zurücknehmen durfte. Denn zum entscheidenden Zeitpunkt der Bewilligung sei sie rechtmäßig gewesen.
Der Flughafen Frankfurt-Hahn wurde früher mehrheitlich von Rheinland-Pfalz kontrolliert, 2017 übertrug das Land seine Anteile an die chinesische HNA Airport Group. Im Zuge der Corona-Pandemie rutschte der Flughafen Ende 2021 in die Zahlungsunfähigkeit. Das Insolvenzverfahren wurde im Februar 2022 eröffnet. 2023 wurde der Flughafen an die Immobiliengruppe Triwo verkauft.
A.Gasser--BTB