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Verteidigungsministerium beendet Projekt zum Bau von F126-Fregatten
Das Bundesverteidigungsministerium steigt aus einem der größten Rüstungsprojekte der Marine aus. Angesichts erheblicher Verzögerungen werde "der Bau von insgesamt sechs Fregatten des Typs F126 nicht weiterverfolgt", erklärte das Ministerium am Mittwoch in Berlin. Stattdessen sollten nun acht Fregatten des Typs Meko des deutschen Herstellers TKMS im Wert von insgesamt 11,6 Milliarden Euro angeschafft werden, die primär für die U-Boot-Jagd eingesetzt werden können.
Die sechs F126-Fregatten waren im Jahr 2020 in Auftrag gegeben worden und sollten rund zehn Milliarden Euro kosten. Die vielseitig einsetzbaren Schiffe hätten eine Länge von 166 Metern gehabt und wären laut Bundeswehr künftig "die größten Kampfschiffe" der Marine gewesen. Eine erste Fregatte sollte Mitte 2028 geliefert werden. Bis 2033 sollten dann alle sechs Fregatten der Marine zur Verfügung stehen.
Generalunternehmer war die niederländische Werft Damen Naval, die aber die vertraglich vereinbarten Lieferfristen nicht einhalten konnte. Das Ministerium erwog darauf, den Generalunternehmer zu wechseln. Dies wurde aber nun verworfen und der Ausstieg aus dem Projekt beschlossen.
Das Ministerium reagiere damit "auf die erheblichen Verzögerungen im Projekt, die absehbaren Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel einhergegangen wären", erklärte das Verteidigungsressort. "Intensiv geprüft" wurde demnach seit 2025 die Übergabe des Projekts an Naval Vessels Lürssen B.V. & Co. KG (NVL).
Die Prüfung habe ergebe, "dass aufgrund der Projektsituation erhebliche Mehrkosten zur Fortsetzung des Vorhabens entstehen würden", erklärte das Ministerium. Demnach bewegte sich der voraussichtliche Betrag in einer Größenordnung von 15,2 Milliarden Euro für die Fortführung unter einem anderem Generalunternehmer. Mit bisher erbrachten Leistungen und notwendigen Verträgen zu Unterstützungsleistungen wegen des Generalunternehmerwechsels wären es über 18 Milliarden Euro gewesen.
"Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen", hieß es in der Mitteilung des Ministeriums weiter. "Dies widerspricht dem Verständnis des Verteidigungsministeriums vom verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltsmitteln." Die Höhe dieser Ansprüche sei "aktuell Teil der juristischen Überprüfung".
M.Odermatt--BTB