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Vaterglück von Spahn: Keine Änderung der Rechtslage bei Leihmutterschaft geplant
Nach Berichten über das neue Vaterglück von Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) mit Hilfe einer Leihmutterschaft hat das Bundesfamilienministerium klargestellt, dass dieses Verfahren in Deutschland verboten bleibt. "Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor", sagte ein Sprecher des Ministeriums am Donnerstag den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Grundsätzlich bestehe ein Verbot der Leihmuttervermittlung. Aus der Union kam derweil eine Rücktrittsforderung an Spahn.
Hintergrund sind Medienberichte über private Neuigkeiten aus der Familie des CDU-Spitzenpolitikers. Spahn und sein Ehemann sind demnach Eltern eines Sohnes geworden, der in den USA zur Welt kam und von einer Leihmutter zur Welt gebracht wurde. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten.
"Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu Einzelsachverhalten grundsätzlich nicht äußern", erklärte dazu der Sprecher des Bundesfamilienministeriums laut Funke-Zeitungen. Er verwies darauf, dass die Rechtslage zur Leihmutterschaft in Deutschland "klar geregelt" sei.
Neben dem Verbot der Leihmuttervermittlung enthalte das Adoptionsvermittlungsgesetz ein Anzeigenverbot. "Danach ist es untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen zu suchen oder anzubieten", fügte der Sprecher hinzu. Das Anzeigenverbot erstrecke sich "grundsätzlich auf alle Formen der Werbung für Leihmutterschaft". Die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen obliege den jeweils zuständigen Behörden der Länder.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte in Berlin, dass sie auf eine Regelung für die doppelte Mutterschaft hoffe. Es freue sie, dass Spahn jetzt Familienzuwachs habe, sagte Hubig in Berlin - "und dann auch Verständnis hat für die Situation von zwei Müttern".
Die doppelte Mutterschaft wäre ein erster Schritt, sagte die Ministerin. Dann müsse auch über andere Lebensformen nochmal diskutiert werden.
Eine erste Rücktrittsforderung an Spahn kam derweil aus der Union. "Leihmutterschaft ist in Deutschland aus guten ethischen Gründen verboten", sagte die Thüringer Landesvorsitzende der Frauen Union, Marion Rosin (CDU), den Thüringer Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wer dieses Verbot durch eine Auslandslösung umgeht, setzt sich über den Geist des deutschen Gesetzes hinweg."
Von einem Spitzenpolitiker sei Konsequenz zu erwarten: "Wenn diese Glaubwürdigkeit verloren geht, ist Rücktritt eine Frage der Konsequenz." Rosin verwies auch auf einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags vom Februar dieses Jahres, in dem die Partei die Position der Frauen Union in etwa wortgleich übernimmt.
Angeführt wird hier ebenso eine Vielzahl von Bedenken. Darum sei Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin zu verbieten, "um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern".
F.Müller--BTB