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Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
Eine gefühlte deutsche Identität begründet laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ausländer ohne Aufenthaltsrecht hätten auch dann keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie sich selbst als Deutsche verstünden, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren.
Konkret ging es um den Fall einer Russin ohne Aufenthaltsrecht, die unter einem deutschsprachigen Namen und mit Verweis auf eine Taufbescheinigung Sozialleistungen beantragt hatte. Dem zuständigen Jobcenter hatte sie laut Gericht zudem mitgeteilt, dass sie sich mit der in ihrer Geburtsurkunde angegebenen Identität nicht identifizieren könne. Als von Gott erschaffenes Geistwesen dürfe sie ihre Identität selbst definieren, argumentierte sie.
Nach Gerichtsangaben war ihre letzte Aufenthaltserlaubnis 2012 erloschen. Einen neuen Aufenthaltstitel unter ihrer tatsächlichen Identität wollte sie demnach nicht beantragen. Damit habe sie keinen Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialhilfe. Der Beschluss von Ende August ist rechtskräftig.
C.Kovalenko--BTB