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Vermieter werden an CO2-Kosten der Gebäude beteiligt
Vermieterinnen und Vermieter werden ab dem kommenden Jahr an den CO2-Kosten für Gebäude beteiligt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz mit einem Stufenmodell: Demnach fällt die Vermieter-Beteiligung umso höher aus, je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist. Bislang zahlen nur Mieterinnen und Mieter die Kosten durch die CO2-Bepreisung. Der Eigentümerverband Haus & Grund kündigte umgehend Klage an.
Der CO2-Preis wird seit Anfang 2021 auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel fällig - der Preis pro Tonne CO2 beträgt derzeit 30 Euro, bis 2025 soll er auf 45 Euro pro Tonne steigen. Bislang können die Kosten im Gebäudebereich komplett auf die Mieter umgelegt werden, wodurch ihre Heizkosten steigen.
Die Ampel-Parteien wollen mit dem Gesetz Anreize für die Vermieter schaffen, in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren. Laut Stufenmodell müssen Vermieter bei Gebäuden mit schlechten Werten - gemessen am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter - künftig 95 Prozent der CO2-Kosten tragen. "Damit setzen wir zusätzliche Anreize für notwendige Investitionen", erklärte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup. In der obersten Kategorie - bei weniger als zwölf Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr - tragen weiterhin die Mieter die gesamten CO2-Kosten.
Das Vergleichsportal Check24 hat berechnet, dass für Mieter mit einem Standardverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas in einem Haus der obersten Kategorie im Jahr 2023 CO2-Kosten in Höhe von 128,40 Euro fällig werden. Bei einer Ölheizung wären es 189,19 Euro. Befindet sich das Haus in besonders schlechtem energetischen Zustand, müssen Gasverbraucher den Berechnungen zufolge nur 5,78 Euro und Ölverbraucher 8,51 Euro zahlen. Check24 weist jedoch darauf hin, dass der Verbrauch in energieeffizienten Gebäuden meist bedeutend niedriger ausfällt.
"Mit dem Stufenmodell kommt jetzt eine faire Aufteilung der CO2-Kosten", sagte der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst. "Beide Seiten haben nun Anreize, Energie zu sparen beziehungsweise in Energieeffizienz zu investieren." Das sei ein wichtiger Schritt, um gemeinsam die CO2-Ziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Die Linken-Abgeordnete Caren Ley kritisierte hingegen, dass die CO2-Kostenregelung für Mieter nur "ein bisschen gerechter" würde. Die Abgabe sei weiterhin eine "starke Belastung" insbesondere angesichts der hohen Energiepreise. Sie forderte, die CO2-Bepreisung im Gebäudesektor "komplett" zurückzunehmen.
Haus & Grund bezeichnete die Kostenbeteiligung für Vermieter als "puren Populismus" und "verfassungsrechtlich höchst bedenklich", da der Vermieter für den Verbrauch der Mieter zahle. "Wir streben daher eine Klage in Karlsruhe an", erklärte Verbandschef Kai Warnecke.
"Die Energiekosten sind ohnehin so hoch, dass jeder versucht, jede Kilowattstunde einzusparen", erklärte der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Beide Verbände sprachen sich dafür aus, die CO2-Bepreisung angesichts der aktuellen Situation auszusetzen.
Die Unionsparteien kritisierten vor allem, dass die Aufteilung der Kosten vom CO2-Ausstoß der Gebäude abhängt - und damit nicht nur von der Gebäudeeffizienz, sondern auch vom Verbrauch. Dieser hänge jedoch "von vielen Faktoren ab wie der Anzahl der Nutzer, dem Verbrauchsverhalten und nicht zuletzt den Witterungsbedingungen", erklärte der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak.
Dies führe dazu, dass Gebäude, in denen "kinderreiche Familien und ältere Menschen" wohnen, wegen des höheren Verbrauchs schlechter klassifiziert würden, kritisierte Luczak. Genauso "absurd" sei es, dass Gebäude mit besonders sparsamen Mietern in eine bessere Stufe eingeordnet würden - wodurch deren Kostenquote steige. "Richtig wäre stattdessen, durchgeführte Sanierungen und entsprechende Einsparungen an CO2 zu belohnen."
O.Bulka--BTB