-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
Münchner Gericht muss neu über Altlasten auf Grundstück entscheiden
Das Oberlandesgericht München muss neu über ein Grundstück verhandeln, auf dem eine mit Schadstoffen belastete, aufgefüllte alte Kiesgrube gefunden wurde. Der Verkäufer - ein Immobilienkonzern - könne nicht direkt zur Sanierung verurteilt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Erst müsse geprüft werden, ob der Boden tatsächlich stark belastet sei. (V ZR 213/21)
Es ging um einen großen Wohnkomplex aus den 1920er-Jahren in München. Der Immobilienkonzern wollte 2013 die Wohnungen verkaufen, plante eine Tiefgarage und fand im Boden die aufgefüllte Kiesgrube. Daraufhin stoppte er den Verkauf der Wohnungen zunächst und informierte die Stadt, die Untersuchungen anordnete. Dabei wurde unter anderem der Stoff Benzo(a)pyren gefunden, der krebserregend wirken kann.
Ein Gutachten schlug vor, dass 30 Zentimeter Boden im Innenhof ausgetauscht werden sollten. Wegen der geplanten Tiefgarage müsse es nicht tiefer gehen. In den eingezäunten Vorgärten müsse der Boden gar nicht ausgetauscht werden. Die Immobilienfirma setzte den Verkauf der Wohnungen fort und informierte die Käufer über die Altlastenauskunft für den Innenhof, nicht aber für die Vorgärten. Für diese Außenbereiche schloss sie eine Haftung aus. Im Innenhof tauschte sie 20 Zentimeter Boden aus. Die Tiefgarage wurde schließlich doch nicht gebaut.
2014 und 2015 beschloss die Wohnungseigentümergemeinschaft, wegen des Innenhofs und des Außenbereichs vor Gericht zu ziehen. Das Oberlandesgericht München verurteilte den Immobilienkonzern dazu, beides zu sanieren - aber nur soweit ein bestimmter Grenzwert überschritten werde. Dabei legte es einen strengeren Maßstab an als es das Bundesbodenschutzgesetz vorsieht. Das begründete es mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Der BGH beanstandete die Annahme nicht, dass das Grundstück wegen Altlastenverdachts einen Mangel aufweise. Der Verdacht allein rechtfertige aber nicht die Verurteilung zur Sanierung, teilte er am Freitag mit. Erst müssten genauere Untersuchungen stattfinden, damit geklärt werde, ob der Boden wirklich so stark belastet sei. Darum hob der BGH das Urteil aus München auf, die Revision des Immobilienkonzerns hatte damit Erfolg.
Das bedeutet aber nicht, dass der Konzern mit Sicherheit nicht haftet. Noch könne darüber nicht abschließend entschieden werden, erklärte der BGH. Die Immobilienfirma könne sich nicht auf den in den Kaufverträgen vereinbarten Haftungsausschluss berufen. Wenn nämlich der Verkäufer bewusst einen Altlastenverdacht verschweige und sich dieser Verdacht später bestätige, handle er normalerweise arglistig. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Das Oberlandesgericht habe den Hinweis auf die Problematik in den Kaufverträgen zu Recht als bagatellisierend betrachtet. Der BGH entschied außerdem, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft trotz einer zwischenzeitlichen Gesetzesreform beschließen kann, individuelle Ansprüche auf Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum durchzusetzen.
B.Shevchenko--BTB