-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
Urlaub darf Mehrarbeitszuschläge nicht schmälern
Urlaub darf nicht zu einer Kürzung der Zuschläge für Mehrarbeit führen. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zum Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit. Andernfalls könnten Arbeitnehmer davon abgehalten werden, den ihnen zustehenden Urlaub zu nehmen. (Az: 10 AZR 210/19)
Nach dem strittigen Tarif werden die geleisteten Arbeitsstunden mit dem regulären Stundensoll des jeweiligen Monats abgeglichen. Nach bisheriger Auslegung wurden Mehrarbeitszuschläge nur dann voll ausbezahlt, wenn in dem jeweiligen Monat kein Urlaubstag lag.
Einen Streit hierüber hatte das BAG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dieser hatte im Januar entschieden, dass eine solche Kürzung der Zuschläge unzulässig ist.
Dem folgte das BAG nun. "Anderenfalls wäre die Regelung geeignet, den Arbeitnehmer von der Inanspruchnahme seines gesetzlichen Mindesturlaubs abzuhalten", betonten die Erfurter Richter. Dies wäre mit einer EU-konformen Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes nicht vereinbar.
Dabei verwarfen die Erfurter Richter die Tarifregelung aber nicht, sondern verlangten eine "gesetzeskonforme Auslegung". Demnach sollen bei der Berechnung der Mehrarbeitszuschläge "nicht nur tatsächlich geleistete Stunden, sondern auch Urlaubsstunden (...) mitzählen".
Der Kläger aus Nordrhein-Westfalen hatte im April 2017 24 Überstunden geleistet. Weil er in diesem Monat auch zehn Tage Urlaub hatte, erhielt er keine Mehrarbeitszuschläge. Nach dem Erfurter Urteil muss der Arbeitgeber die Überstundenzuschläge nun neu berechnen. Dabei muss er neben den tatsächlichen Arbeitsstunden auch die für den Urlaub angerechneten knapp 85 Arbeitsstunden als "geleistete Stunden" berücksichtigen. Nach eigener Berechnung erhält der Kläger dadurch insgesamt 72,32 Euro an Zuschlägen.
L.Janezki--BTB