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Stadtwerke kritisieren Benachteiligung bei Energiepreisbremsen
Die deutschen Stadtwerke haben eine Benachteiligung bei den Preisbremsen für Gas und Strom beklagt und Änderungen gefordert. Es sei "willkürlich" und gefährde die kommunale Daseinsvorsorge, dass der Kreis der anspruchsberechtigten Firmen sie ausschließe, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing. Der Gesetzentwurf für die Preisbremsen, die ab März rückwirkend auch für Januar und Februar gelten sollen, war am Dienstag den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden.
Darin heißt es jeweils, dass Unternehmen, deren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in der "Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von Energie liegt", nicht anspruchsberechtigt sind.
Liebing kritisierte, dass bei den Stadtwerken dann verschiedene Versorgungsbereiche von der Wasserversorgung bis zum Nahverkehr oder den Schwimmbädern, die neben der Energieversorgung betrieben werden, mit betroffen wären und "keine Preisdämpfung" bekämen. Der VKU forderte daher, die Entlastung nur jenen Entnahmestellen zu verwehren, die der "Erzeugung oder Umwandlung von Energie dienen".
Grundsätzlich begrüßte der Verband die Pläne, dass die Zahlungen für Haushaltskunden erst im März erfolgen - der Zeitplan sei noch immer "extrem ambitioniert", aber leistbar. Ein Zahlungstermin bereits im Januar wäre "undurchführbar" gewesen. Die Preisbremsen sollen ab März kommenden Jahres gelten, rückwirkend sollen aber auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet werden.
Zuspruch kam auch vom Industrieverband BDI, der in den Preisbremsen eine "dringend nötige Planungssicherheit und eine verlässliche Orientierung" für Industrieunternehmen sieht. Der Städte- und Gemeindebund sprach in den Funke Zeitungen von einem "Hoffnungssignal" für die Menschen, die Wirtschaft und die Kommunen.
Die Caritas wiederum lobte die Anreize zum Energiesparen. "Die brauchen wir unbedingt", sagte Verbandspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa ebenfalls in den Funke Zeitungen. Es gelte sicherzustellen, dass das Gas über den Winter nicht ausgehe und dass Gas eingespart werde, "um das Klima zu schützen". Die staatlichen Preisobergrenzen garantieren einen Festpreis für 80 Prozent des Vorjahresbedarfs. Alles was darüber verbraucht wird, wird teurer.
M.Furrer--BTB