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Frankreich will bienenschädliches Insektengift unter Auflagen wieder zulassen
Der französische Senat hat den Weg für den erneuten Einsatz eines bienenschädlichen Insektengifts unter Auflagen frei gemacht. Der seit 2018 in Frankreich verbotene Wirkstoff Acetamiprid soll zeitlich begrenzt wieder eingesetzt werden dürfen, heißt es in einem Gesetzesvorschlag, den der Senat in der Nacht zu Dienstag in Paris verabschiedet hat. Der Text soll in den kommenden Wochen noch in der Nationalversammlung debattiert werden.
Das Mittel zählt zu den Neonikotinoiden, die das Immunsystem von Bienen und Hummeln schwächen und deren Fortpflanzung beeinträchtigen. Die beiden größten Bauernverbände begrüßten die Verabschiedung des Gesetzes im Senat. Kritik kam von der linken Opposition und mehreren Umweltorganisationen. Dies sei ein "Rückschritt um zehn Jahre", die öffentliche Gesundheit und Sicherheit müssten hinter wirtschaftlichen Belangen zurückstehen, kritisierte das linke Lager.
Greenpeace prangerte einen "Angriff auf die Umwelt und die Zukunft der Landwirtschaft" an. Die französischen Bauern hatten gegen das Verbot von Acetamiprid protestiert, zumal es in anderen EU-Ländern noch zugelassen ist. Die EU hatte in den vergangenen Jahren den Einsatz bestimmter Neonikotinoide eingeschränkt. Acetamiprid darf demnach für bestimmte Kulturen, zum Beispiel Zuckerrüben, aber erlaubt bleiben.
H.Seidel--BTB