
-
UNO: Finnen sind weltweit die glücklichsten Menschen
-
IPCC-Bericht: Auswirkungen des Klimawandels größer als angenommen
-
Französischer Journalist nach 711 Tagen Geiselhaft durch Dschihadisten freigelassen
-
Blinken: Welt sollte sich von Chinas Ukraine-Vorschlägen "nichts vormachen lassen"
-
Frankreichs Regierung muss sich wegen Rentenreform Misstrauensanträgen stellen
-
Hainer: "Der FC Bayern ist erneuerbare Energie"
-
Chinas Präsident Xi reist zu Gesprächen mit Kreml-Chef Putin nach Moskau
-
Frankreichs Regierung übersteht knapp Misstrauensvotum im Rentenstreit
-
Klimaforscher: Kampf gegen Erderwärmung nicht wegen anderer Krisen vernachlässigen
-
In Afrika verschleppter Franzose und US-Bürger wieder frei
-
"Brutale Klarheit": Baerbock dringt auf schnelles Handeln beim Klimaschutz
-
Salihamidzic: "Das war nicht das, was Bayern bedeutet"
-
Streich zieht "den Hut" vor seinen Freiburgern
-
Frankreichs Regierung muss sich wegen Rentenreform Misstrauensvotum stellen
-
Bankaktien an Europas Börsen brechen trotz Credit-Suisse-Übernahme ein
-
Stanway heiß auf Arsenal: "Zeigen, warum ich hier bin"
-
EU vereinbart milliardenschweres Munitionspaket für die Ukraine
-
Nach fast 18 Jahren: Nadal rutscht erstmals aus den Top 10
-
Aktienkurs der First Republic Bank sinkt weiter
-
Xi und Putin loben vor Treffen in Moskau gute Beziehungen
-
Neuling Berisha mit viel Selbstvertrauen
-
Unfallversicherung springt nicht bei Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt ein
-
Stichflamme setzt 22-Jährigen beim Grillen in Lübeck in Brand
-
Greta Thunberg wirft Politik in Klimakrise "beispiellosen Verrat" vor
-
EU verschärft Sanktionen gegen Iran erneut
-
EU sagt Türkei eine Milliarde Euro für Wiederaufbau nach Erdbeben zu
-
Zusammenstöße zwischen Regierungsgegnern und Sicherheitskräften in Kenia
-
Ministerium: Bisher haben fast 650.000 Studierende Einmalzahlung erhalten
-
FDP-Lokalpolitiker in Baden-Württemberg in eigener Wohnung angeschossen
-
Trump setzt vor möglicher Anklageerhebung Attacken gegen Staatsanwalt fort
-
Gewerkschaften warnen vor Fachkräftemangel bei Windkraftausbau
-
Proteste in Frankreich nach Verabschiedung der umstrittenen Rentenreform
-
Medienmogul Murdoch wird mit 92 Jahren zum fünften Mal heiraten
-
Japans Ministerpräsident Kishida in Indien zu Gesprächen über Handel und China
-
Rheinmetall rückt in den Dax auf
-
Motiv von erschossenem Schwertangreifer aus Jarmen weiter unklar
-
Geberkonferenz sagt sieben Milliarden Euro Erdbebenhilfe für Türkei und Syrien zu
-
Konfliktparteien im Jemen einigen sich auf Gefangenenaustausch
-
Prozess um Steuerbetrug in Millionenhöhe bei Handel mit Speiseölen begonnen
-
Urteil gegen Rheinland-Pfälzer wegen Ermordung von heimlicher Geliebter rechtskräftig
-
Weltklimarat IPCC präsentiert neuesten Wissensstand zu Folgen der Erderwärmung
-
Mutmaßliche Geldautomatensprenger flüchten mit Tempo 200 vor der Polizei
-
Demonstrant bei Zusammenstößen mit Polizei in Kenia erschossen
-
Putin: Moskau und Peking haben "viele gemeinsame Aufgaben und Ziele"
-
Rentenstreit: Frankreichs Parlament debattiert Misstrauensanträge gegen Regierung
-
Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Polizei in Kenia
-
Sorge über wirtschaftlichen Lage belastet immer mehr Familien
-
Kimmich überrascht von Flicks Kader-Entscheidungen
-
Thailands Ministerpräsident löst Parlament auf und ebnet Weg für Neuwahlen
-
EU-Außenbeauftragter Borrell stellt Ukraine Munition in Aussicht

Bundesgerichtshof verhandelt über illegales Rennen mit einer Toten in Moers
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Donnerstag (11.00 Uhr) bereits zum zweiten Mal mit einem illegalen Autorennen im nordrhein-westfälischen Moers, in dessen Folge eine Frau starb. Zwei Männer rasten an Ostern 2019 mit maximaler Beschleunigung nebeneinander durch die Stadt. Einer von ihnen prallte auf das Auto der Frau, die wenig später ihren schweren Verletzungen erlag. (Az. 4 StR 211/22)
Nur um diesen Raser geht es am BGH nun. Das Landgericht Kleve verurteilte ihn zunächst wegen Mordes, dieses Urteil hob der BGH aber 2021 auf und verwies es zur neuerlichen Verhandlung zurück. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Gegen dieses zweite Urteil zogen die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage vor den BGH. Der andere Raser ist bereits rechtskräftig verurteilt.
W.Lapointe--BTB