Berliner Tageblatt - Anklage in Berlin gegen Pfleger wegen Missbrauchs und Vergewaltigung erhoben

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Anklage in Berlin gegen Pfleger wegen Missbrauchs und Vergewaltigung erhoben
Anklage in Berlin gegen Pfleger wegen Missbrauchs und Vergewaltigung erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Anklage in Berlin gegen Pfleger wegen Missbrauchs und Vergewaltigung erhoben

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 34-jährigen Pfleger erhoben, der mehr als zwei Jahre lang sechs geistig und körperlich beeinträchtigte Menschen sexuell missbraucht und vergewaltigt haben soll. Die Behörde wirft dem Mann insgesamt 71 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen vor, wie sie am Freitag mitteilte.

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In elf Fällen soll es sich dabei um sexuelle Nötigung, in 47 um Vergewaltigung handeln. Der 34-Jährige soll zudem Kinderpornografie hergestellt und verbreitet haben. Seit Ende September 2022 befindet sich der Mann deshalb in Untersuchungshaft.

Er war demnach als Heilerziehungspfleger in einer Einrichtung im Berliner Ortsteil Biesdorf tätig. In dieser Funktion soll er für die Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohngruppe für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung verantwortlich gewesen sein. Diese sollen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen nur eingeschränkt in der Lage gewesen sein, einen konkreten Willen zu bilden oder zu äußern.

Der 34-Jährige soll dies ausgenutzt haben, um zwischen Juli 2020 und August 2022 verschiedene sexuelle Handlungen an den Frauen und Männern der Wohngruppe vorzunehmen. Die mutmaßlichen Opfer konnten laut Staatsanwaltschaft aufgrund ihren Beeinträchtigungen nicht befragt werden.

Der Pfleger soll die Taten aber selbst gefilmt und fotografiert haben. Ermittler des Landeskriminalamts stießen demnach bei Durchsuchungen wegen Kinderpornografie - dafür war der Mann bereits 2020 verurteilt worden - auf die Dateien zu den Geschehnissen in der Wohngruppe.

Die Staatsanwaltschaft will den Angaben zufolge neben einer Verurteilung auch die Anordnung einer Sicherungsverwahrung erwirken. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Berliner Landgericht entscheiden.

H.Seidel--BTB